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Jagd 2026/2027

Allgemeines

Anpassung eidgenössischer Jagdbanngebiete

Neue Schongebiete

Rotwildbejagung (Nachjagd)

Wald- und Güterstrassen

Steinwildkolonien

Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.

Informationen zur Wolfsregulation 2026

Gemäss der Publikation im Amtsblatt vom 30. September 2026 dürfen folgende Regulationsmassnahmen vorgenommen werden:

  • Kärpfrudel: 1 Welpe (Jahrgang 2026)

Rahmenbedingungen für Jagdberechtigte (vergl. auch Verordnung über den Einbezug von Jagdberechtigten im Umgang mit Wölfen):

  • Abschüsse erst nach der Publikation im Amtsblatt (Direktlink zum digitalen Amtsblatt)
  • Schulung für Wolfsmanagement ist absolviert und Anmeldung zur Unterstützung mit dem Patentantrag erfolgt
  • Abschüsse nur während der Ausübung der Schalenwildjagd vom 1. – 21. Oktober 2026, ausgenommen an den Schontagen (Montage, Freitage)
  • Keine Nachtabschüsse
  • Abschüsse sind umgehend dem zuständigen Wildhüter zu melden.
  • Die Abschüsse sind aus dem Rudelverband und soweit möglich nahe von Nutztierherden, Siedlungen, ganzjährig bewohnten Gebäuden oder stark vom Menschen genutzten Anlagen vorzunehmen. Abschüsse am Rendez-vous Platz sind zu vermeiden.
  • Abschüsse dürfen im entsprechenden Regulationsperimeter vorgenommen werden (Regulationsperimeter).
  • Abschüsse in den eidgenössischen Jagdbanngebieten sind verboten.

Erkennungshilfe Wölfe

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