Motion zum Hürden-Abbau für Solaranlagen soll abgeschrieben werden
Regierungsratssitzung 3. Juni 2025 • Die Anliegen der überwiesenen Motion zum Hürden-Abbau für Solaranlagen sind grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings besteht angesichts der bereits auf Bundes- und Kantonsebene ergriffenen Massnahmen kein weiterer Handlungsbedarf. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb, die Motion abzuschreiben.