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Zahnpflege während der obligatorischen Schulzeit wird angepasst

Reihenuntersuch bei Schulkindern in früheren Zeiten; Zahnklinik-Wagen auf einem Dortmunder Schulhof im Jahr 1914 • Foto: Keystone-SDA

Regierungsratssitzung 3. Juli 2025 • Der Regierungsrat beschliesst eine Anpassung der Verordnung über die Gesundheitspflege und die Zahnpflege während der obligatorischen Schulzeit. Grund für die Neuorganisation ist die Liquidierung der Genossenschaft Schulzahnklinik.

Bisher war die Genossenschaft Schulzahnklinik für die Organisation der Prophylaxebesuche und die Bereitstellung von Zahnheften zuständig. Da die Genossenschaft per Ende Juli 2025 liquidiert wird, waren Anpassungen im System der Schulzahnpflege notwendig. Die Änderungen treten am 1. August 2025 in Kraft und gewährleisten die Fortführung und Optimierung der schulischen Zahnpflege.

Wesentliche Änderungen im Überblick

  • Organisation der Prophylaxebesuche: Künftig werden die Zahnpflegeinstruktorinnen und -instruktoren direkt vom Kanton auf Stundenlohnbasis entschädigt. Die Organisation obliegt dem Kantonsarzt, der auch für die Aus- und Weiterbildung des Personals sorgt.
  • Anzahl der Prophylaxebesuche: Die Anzahl der Prophylaxebesuche wird angepasst, um sie effizienter zu gestalten. Während im Kindergarten (drei Besuche pro Jahr) und in der Unterstufe (zwei Besuche pro Jahr) die bewährten Frequenzen beibehalten werden, entfällt der Prophylaxebesuch in der Oberstufe. Neu erhalten Kinder in der Mittelstufe (4. bis 6. Klasse) ebenfalls jährlich einen Besuch zur Auffrischung der Techniken und zum Erlernen der Zahnseide-Verwendung. Jedes Schulkind erhält somit während der obligatorischen Schulzeit neu 15 statt wie bisher 19 Prophylaxebesuche.
  • Finanzielle Auswirkungen: Die bisherige Pauschalvergütung von 25'000 Franken an die Genossenschaft Schulzahnklinik entfällt. Künftig werden jährlich rund 30'000 Franken für Personalkosten, Rekrutierung, Qualitätssicherung, Fortbildung und Material für die Zahnpflegeinstruktorinnen und -instruktoren budgetiert. Ein Restvermögen von rund 96'000 Franken aus der Liquidation der Genossenschaft Schulzahnklinik wird dem Kanton rückerstattet.

Die neue Regelung stellt sicher, dass die Gesundheit der Zähne der Glarner Schulkinder weiterhin optimal gefördert wird, während gleichzeitig die Strukturen den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

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