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Anpassungen im Gesundheitswesen: Vernehmlassung eröffnet

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Regierungsratssitzung 3. Juli 2025 • Der Kanton Glarus bereitet sich auf weitreichende Anpassungen im Gesundheitswesen vor. Im Zentrum steht die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative. Weitere Änderungen werden im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung sowie im Gesundheitsgesetz vorgenommen, um bundesrechtliche Vorgaben zu erfüllen.

In den vergangenen Jahren hat die Bundesversammlung verschiedene Gesetzesänderungen beschlossen, die im kantonalen Recht umgesetzt werden müssen.

Neuausrichtung der Prämienverbilligung zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte

Der Kanton Glarus wird wegen dem Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative künftig über 8 Millionen Franken zusätzlich für Prämienverbilligungen aufwenden müssen, um einkommensschwache und mittlere Haushalte zu entlasten. Dies erfordert eine grundlegende Anpassung des Prämienverbilligungssystems. Die Steuerung erfolgt dabei in erster Linie über die vom Landrat mit dem Budget bereitgestellten Mittel. Künftig wird die Prämienverbilligung zudem nicht mehr auf Antrag, sondern automatisch («von Amtes wegen») berechnet. Das bedeutet, dass Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen ihre Prämienverbilligung erhalten, ohne ein Gesuch einreichen zu müssen. 

Einheitliche Finanzierung von Gesundheitsleistungen

Im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) wird eine erste Anpassung im Hinblick auf die im Jahr 2028 anstehende Einführung der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen sowie bei der Regelung der Referenztarife vorgenommen.

Übertragung von Vollzugsaufgaben und Präzisierung der Spital-Leistungsaufträge

Das Gesundheitsgesetz wird ebenfalls angepasst, um den gemeinsamen Vollzug von Bundesrecht mit anderen Kantonen zu ermöglichen. Es wird ausserdem klargestellt, dass der Leistungsauftrag des Kantonsspitals Glarus (KSGL) sich ausschliesslich auf akutsomatische Behandlungen bezieht, da die psychiatrische Versorgung im Kanton Glarus seit dem 1. Juli 2025 von der Psychiatrische Dienste Glarus AG (PDGL) sichergestellt wird. 

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Gesetzesänderung der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten. Unter Vorbehalt der Zustimmung der Landsgemeinde sollen zudem Verordnungsänderungen genehmigt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2025. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.

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