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Sonderschutz für Jugendliche

Als Jugendliche gelten Arbeitnehmer/innen bis zum vollendeten 18. Altersjahr, sie unterstehen den Bestimmungen der Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5). Für Lernende, die das 18. Altersjahr vollendet haben, sind die Bestimmungen der Jugendarbeitsschutzverordnung nicht mehr anwendbar.

Merkblatt für Gesetzlicher Sonderschutz für jugendliche Arbeitnehmer [pdf, 338 KB]

Die Broschüre "Jugendarbeitsschutz" des SECO liefert Ihnen weitere Informationen.

Vor dem vollendeten 15. Altersjahr ist eine Beschäftigung Jugendlicher grundsätzlich verboten. Die regelmässige Beschäftigung Jugendlicher im 15. Altersjahr an Werktagen zwischen 06:00 und 20:00 Uhr kann von der kantonalen Behörde bewilligt werden, sofern besondere Voraussetzungen gemäss Arbeitsgesetz (ArG) und der Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5), wie zum Beispiel die Beschäftigung schulentlassener Jugendlicher, erfüllt sind.

Merkblatt für die Beschäftigung schulentlassener Jugendlicher vor dem vollendeten 15. Altersjahr [pdf, 248 KB]
Gesuch um Beschäftigung Jugendlicher im 15. Altersjahr zur beruflichen Grundausbildung [pdf, 266 KB]

Beachten Sie die nachfolgenden Ausnahmen:

Leichte Arbeiten:

Ab dem 13. Altersjahr dürfen Jugendliche leichte Arbeiten ausführen. Damit sind z.B. kleine Erledigungen, Ferienjobs und Schnupperlehren gemeint. Die leichten Arbeiten dürfen keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.

Kulturelle, künstlerische und sportliche Darbietungen sowie Werbung:

Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren für die genannten Tätigkeiten muss dem zuständigen kantonalen Arbeitsinspektorat mindestens 14 Tage vor deren Aufnahme gemeldet werden. Zu melden sind grundsätzlich Beschäftigungen, bei denen im weitesten Sinne ein arbeitsvertragliches Verhältnis besteht (Entrichtung einer geldwerten Gegenleistung: Lohn, Gratiseintritte, etc.). Nicht zu melden sind reine Freizeitaktivitäten auf unentgeltlicher und freiwilliger Basis (z.B. Mitmachen in einem Dorfverein oder einem Laientheater). Das Meldeformular finden Sie auf folgendem Link:

Meldeformular für die Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren [pdf, 1.6 MB]

 

 

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