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Grenzgänger:innen

Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind EU/EFTA-Staatsangehörige, die:

  • in einem EU/EFTA-Staat wohnen,
  • in der Schweiz arbeiten und
  • mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.

Für EU/EFTA-Staatsangehörige bestehen keine Grenzzonen. Sie können grundsätzlich im gesamten EU/EFTA-Raum wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten.

Die Grenzgängerbewilligung wird durch die zuständige Behörde am Arbeitsort erteilt.

Grenzgängerbewilligung G EU/EFTA

Gesuch Ausländerbewilligung – Kanton Glarus Migration

Bei einer Beschäftigungsdauer von höchstens drei Monaten kommt grundsätzlich das Meldeverfahren zur Anwendung.

Elektronisches Meldeverfahren auf EasyGov

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