Grenzgänger:innen
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind EU/EFTA-Staatsangehörige, die:
- in einem EU/EFTA-Staat wohnen,
- in der Schweiz arbeiten und
- mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.
Für EU/EFTA-Staatsangehörige bestehen keine Grenzzonen. Sie können grundsätzlich im gesamten EU/EFTA-Raum wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten.
Die Grenzgängerbewilligung wird durch die zuständige Behörde am Arbeitsort erteilt.
Grenzgängerbewilligung G EU/EFTA
Gesuch Ausländerbewilligung – Kanton Glarus Migration
Bei einer Beschäftigungsdauer von höchstens drei Monaten kommt grundsätzlich das Meldeverfahren zur Anwendung.