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Arbeitssicherheit

Unter Arbeitssicherheit wird die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten verstanden. Arbeitgebende sind für sichere Arbeitsplätze verantwortlich. Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten gegenüber Ihren Arbeitgebenden.

Wir kontrollieren in den Betrieben, ob die Arbeitssicherheit gewährleistet wird, um Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.

ASA Richtlinie (EKAS Nr. 6508)

Die Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) gilt ab Januar 2007. Sie ersetzt die Ausgabe vom Januar 1996. Die Richtlinie bezweckt die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu systematisieren und in das Führungssystem der Unternehmung einzubauen.

Beizugspflchtig sind Betriebe mit besonderen Gefährdungen gemäss Anhang 1 der Richtlinie. Betriebe mit einem Nettoprämiensatz der Berufsunfallversicherung von 0.5% und mehr der Lohnsumme haben in der Regel besondere Gefährdungen. Für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern gelten Vereinfachungen. Für Betriebe ohne besondere Gefährdungen ist der Beizug freiwillig.

Ziel ist es, die Häufigkeit und Schwere von Unfällen zu senken, den Arbeitnehmenden sichere und gesunde Arbeitsplätze anzubieten und die Kosten zu reduzieren.

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