Direkt zum Inhalt springen

Aktionstage 2024

⇒ Weitere Informationen finden Sie auf der nationalen Website www.zukunft-inklusion.ch/

 

Was sagt die UNO-Behindertenrechtskonvention?

Die UN-BRK regelt die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Vertragsstaaten verpflichten sich durch die UN-BRK zu einer inklusiven Gesellschaft. Die wichtigsten Forderungen sind: gleiche Rechte und Selbstbestimmung für alle sowie aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die UN-BRK wurde in der Schweiz im Jahr 2014 ratifiziert.

Was sind die Aktionstage Behindertenrechte 2024?

Für die Umsetzung der UN-BRK braucht es ein breites Bündnis. Die Aktionstage bieten die Möglichkeit, die Öffentlichkeit auf die UN-BRK aufmerksam zu machen und sie zu sensibilisieren. Bei den Aktionen können Hindernisse sichtbar und erlebbar gemacht werden. Gleichzeitig kann praktisches Wissen für nachhaltige Ideen ausgetauscht werden. Die nationalen Aktionstage finden vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 statt.

Wer kann teilnehmen?

Es können alle Organisationen, Institutionen, Unternehmungen und die Zivilgesellschaft teilnehmen.

Unter welchen Voraussetzungen kann man teilnehmen?

Die Aktionen müssen drei Qualitätsmerkmale erfüllen:

  • Bezug zur UN-BRK
  • Einbezug von Menschen mit Behinderung bei der Planung, Umsetzung und Auswertung
  • barrierefreier Zugang der Aktionen für alle Menschen mit Behinderungen

Die Aktionspartner übernehmen die Verantwortung für die Planung, Finanzierung, Durchführung und Auswertung der eigenen Aktion. Die Aktionen müssen mit dem gemeinsamen nationalen Logo und Motto «Zukunft Inklusion» beworben werden. Die Aktionspartner erhalten Unterstützung und Begleitung durch Fachpersonen.

Ich möchte als Aktionspartner teilnehmen: Brauche ich eine konkrete Umsetzungsidee?

Nein. Auch ohne konkrete Idee können sich Interessierte an die Fachstelle Behindertenfragen und Soziale Einrichtungen wenden. Gemeinsam können Aktionen entwickelt werden, welche die Qualitätsmerkmale erfüllen.

Ich möchte mich anderweitig als Selbstvertreterin resp. Selbstvertreter (Menschen mit einer Behinderung) einbringen: Was kann ich tun?

Als Selbstvertreterin resp. Selbstvertreter sind sie Experte. Sie können Aktionspartner in der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung unterstützen, indem Sie Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen einbringen. Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung. Nehmen Sie Kontakt mit der Fachstelle Behindertenfragen und Soziale Einrichtungen auf.

Bis wann kann ich mich melden?

Die Umsetzung der Aktionstage muss frühzeitig geplant werden. Setzen Sie sich deshalb bis am 31. August 2023 mit der Fachstelle Behindertenfragen und Soziale Einrichtungen in Verbindung. 055 646 66 98 oder E-Mail Lukas Beerli

Zusammenfassung in einfacher Sprache

2014 hat die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben.
Im Mai und Juni 2024 gibt es in der ganzen Schweiz Aktionstage. Auch im Kanton Glarus.
Mit den Aktionstagen wird das Thema Behindertenrechte bekannt gemacht.
Wir freuen uns, wenn viele mitmachen. Auch Menschen mit Behinderung können mitmachen.
Melden Sie sich bei uns bis 31. August 2023: 055 646 66 98 oder E-Mail Lukas Beerli

Hilfsmittel: Faktenblätter

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang
real estate