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Freiwillige

Warum

Freiwillige können aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse, Motivation und vorhandenen personellen Engpässen eine optimale Erweiterung in den bestehenden Zivilschutzorganisationen darstellen. 

Offen für die breite Bevölkerung

Der Zivilschutz steht grundsätzlich der breiten Bevölkerung offen. Folgende Personengruppen können freiwillig Schutzdienst leisten:

  • Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind,
  • Männer, die nicht mehr militär- oder zivildienstpflichtig sind,
  • Frauen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden,
  • In der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden.

Gleiche Rechte und Pflichten

Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt. Sie werden von Amtes wegen aus der Schutzdienstpflicht entlassen, wenn sie die AHV-Altersrente beziehen. Auf Gesuch hin können sie auch früher aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden, haben jedoch in der Regel mindestens drei Jahre Schutzdienst zu leisten.

Rekrutierung

Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten wollen, müssen bei dem für den Zivilschutz zuständigen Amt des Kantons ein Gesuch einreichen. Die Kantone entscheiden über die Aufnahme. Personen, deren Gesuch angenommen wurde, müssen an einer Rekrutierung teilnehmen, sofern sie nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt rekrutiert worden sind.

Grundausbildung

Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten, absolvieren die Grundausbildung von 10 bis 19 Tagen innerhalb von drei Jahren nach der Rekrutierung. Verfügt eine Person bereits über eine gleichwertige Ausbildung, so bestimmt der Kanton, ob sie die Grundausbildung absolvieren muss.
-> Weitere Informationen zu Ausbildung

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