Zivilschutz
Der Zivilschutz ist das operative Element des Bevölkerungsschutzes zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen in der Hand des Kantons. Die Angehörigen des Zivilschutzes sind dazu ausgebildet, die Bevölkerung bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zu unterstützen.
Der Zivilschutz Glarus ist genau auf die Gegebenheiten im Kanton ausgerichtet. Die Ausrichtung gründet auf den vorhanden Ressourcen im Kanton, der Tatsache 3 existierender Gemeinden und der aktuellen Analyse von Gefahren.
Aufgaben
Der Zivilschutz sorgt bei Grossereignissen, bei Katastrophen und in Notlagen sowie bei bewaffneten Konflikten für:
- Den Schutz und die Rettung der Bevölkerung,
- Die Betreuung schutzsuchender Personen,
- Die Unterstützung der Führungsorgane,
- Die Unterstützung der Partnerorganisationen,
- Den Schutz der Kulturgüter.
Zusätzlich wird er eingesetzt für:
- Präventive Massnahmen zur Verhinderung oder Minderung von Schäden,
- Instandstellungsarbeiten nach Schadenereignissen,
- Einsätze zugunsten der Gemeinschaft.
Verantwortlichkeit Bund und Kantone
Für die Organisation, Ausbildung, Bereitschaft und den Einsatz des Zivilschutzes sind grundsätzlich die Kantone verantwortlich. Der Bund macht gesetzliche Vorgaben, unterstützt die Kantone und übernimmt bestimmte Aufgaben, etwa im Bereich der Koordination und Ausbildung oder der Alarmierungs- und Kommunikationssysteme.
Organigramm
Der Zivilschutz Glarus ist gesamthaft als Bataillon gebildet. Darin vertreten sind die 3 Gemeinden mit der jeweiligen Einsatzkompanie "NORD", "MITTE" und "SÜD". Zusätzlich sind alle Spezialisten-Formationen zusammengefasst