Direkt zum Inhalt springen

Wasseralarm

Der Wasseralarm dient dazu die Bevölkerung bei einem Notfall in einer Stauanlage vor einer drohenden Flutwelle zu schützen.

Der Wasseralarm wird nicht eingesetzt, um die Bevölkerung in der Umgebung von Seen oder Fliessgewässern im Fall einer akuten Gefährdung durch Hochwasser oder Überschwemmung zu alarmieren. In solchen Fällen wird der Allgemeine Alarm eingesetzt.

Der Bruch einer Stauanlage ist angesichts der baulichen Sicherheitsanforderungen und der Überwachungseinrichtungen sehr unwahrscheinlich, aber kann nicht ausgeschlossen werden.  Der unmittelbare Anstieg der Wassermengen unterhalb einer Stauanlage stellt ein grosses Risiko mit einem hohen Schadenspotenzial dar. 
Stauanlagen, die eine hohe potenzielle Gefahr für die Bevölkerung darstellen, sind mit einem Alarmierungssystem ausgerüstet. In der Schweiz gilt dies für rund 70 Anlagen.
Die Nahzone unterhalb einer Stauanlage gilt als die eigentliche Gefahrenzone. Sie umfasst das Gebiet, dass bei einem Bruch der Stauanlage innert zwei Stunden überflutet werden würde.

Im Kanton Glarus betrifft es drei Anlagen:

  • Garichtisee;
  • Klöntalersee (Talsperre Rhodannenberg);
  • Limmerensee.

Genauer Ablauf / Verhalten

Geht eine unmittelbare Gefahr von einer Stauanlage aus und besteht dabei hohe Dringlichkeit, wird die Bevölkerung in der Nahzone direkt mit dem Wasseralarm alarmiert. In diesem Fall wird der Wasseralarm in den folgenden fünf Minuten einmal wiederholt. Besteht keine hohe Dringlichkeit, wird grundsätzlich zuerst der Allgemeine Alarm ausgelöst; erst im zweiten Schritt folgt der Wasseralarm.
Der Wasseralarm ist eine Aufforderung zur sofortigen Evakuierung: Ertönt der Wasseralarm, so muss die Bevölkerung das gefährdete Gebiet sofort verlassen.
Zur Rettung sind die bezeichneten Warteräume oder die nächstgelegene Anhöhe aufzusuchen. 

Merkblätter

Informations- und Merkblätter sowie Überflutungskarten sind nachfolgend zum Herunterladen vorhanden:

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang