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Waffen & Sprengmittel

Die Kantonspolizei Glarus ist im Kanton Glarus zuständig für alle Bewilligungen, Registrierungen und Kontrollen im Bereich des Waffenbesitzes und des Umgangs mit Sprengmitteln. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Anliegen.

Als Waffen gelten nicht nur Feuerwaffen, sondern auch Dolche, Schmetterlings-, Klapp- und Wurfmesser. Ebenfalls als Waffen gelten Druckluft- und CO2-Waffen ab 7,5 Joule Mündungsenergie sowie Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.


 

Übersicht: Welches Dokument brauche ich?

Waffenkategorien Erforderliches Dokument Gebühr

Meldepflichtige Waffen:

z.B. Karabiner, Sport- und Jagdgewehre

 

Schriftlicher Vertrag (Privatperson)

 

- -

Bewilligungspflichtige Waffen:

z.B. Revolver, Pistolen, Unterhebel- und Vorderschaftrepetierer

 

Waffenerwerbsschein

 

CHF 50.--

Verbotene Waffen:

Zu halbautomatischer Feuerwaffe umgebaute Seriefeuerwaffe, halbautomatische Zentralfeuerwaffe mit Ladevorrichtung mit hoher Kapazität, halbautomatische Handfeuerwaffe, die auf eine Länge unter 60cm gekürzt werden kann, ohne dass dies einen Funktionsverlust zur Folge hat

 

Kantonale Ausnahmebewilligung «klein» Sammler oder Sportschütze

 

CHF 50.--

Seriefeuerwaffen

Kantonale Ausnahmebewilligung CHF 150.--

Waffenzubehör (z.B. Schalldämpfer)

Kantonale Ausnahmebewilligung CHF 100.--

 


 

Ihr Anliegen

Wählen Sie das Thema, das Ihrem Anliegen entspricht:

  • Waffe kaufen oder erwerben Sie möchten eine Schusswaffe legal erwerben? Hier erfahren Sie, wann ein Waffenerwerbsschein notwendig ist und wie das Gesuch gestellt wird. →  Zum Waffenerwerb 
  • Waffe registrieren oder nachregistrieren Haben Sie eine Waffe erhalten, geerbt oder besitzen Sie eine Waffe, die noch nicht registriert ist? Alle Informationen zur Meldepflicht und Nachregistrierung. →  Zur Nachregistrierung 
  • Waffe tragen oder transportieren Wann darf eine Waffe getragen werden, wann nur transportiert? Was gilt im öffentlichen Raum? →  Zum Waffentragen und Transport 
  • Mit einer Waffe ins Ausland reisen Wer mit einer Feuerwaffe in einen anderen Schengen-Staat reisen möchte, benötigt einen europäischen Feuerwaffenpass. →  Zum europäischen Feuerwaffenpass 
  • Import & Export von Feuerwaffen Sie möchten eine Feuerwaffe in die Schweiz einführen oder aus der Schweiz ausführen? Hier erfahren Sie, welche Bewilligungen erforderlich sind und wie Sie das Gesuch einreichen. → Zum Import & Export von Feuerwaffen
  • Handelsbewilligungen Gewerbsmässiger Handel mit Waffen, Waffenbestandteilen oder Munition setzt eine kantonale Handelsbewilligung voraus. Hier finden Sie Informationen zu Voraussetzungen und Gesuchstellung. → Zu den Handelsbewilligungen
  • Sprengmittel Informationen zu Bewilligungen für den gewerblichen und privaten Umgang mit Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen. →  Zu Sprengmitteln

 


 

Häufige Fragen

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Schweizer Waffenrecht finden Sie in unseren FAQ. →  Zu den häufigen Fragen (FAQ)


 

Merkblätter und Downloads

Broschüre Waffen in Kürze
Merkblatt Softairgun
Merkblatt Aufbewahrung von Waffen
Richtlinie zur Beurteilung von Messern und Dolchen

Die Formulare für die Waffenbewilligungen finden Sie auf der Seite Waffenerwerb bei der jeweiligen Waffenkategorie.

 

 

 

 

 


 

Rechtliche Grundlagen

Das Schweizer Waffenrecht wird durch das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) sowie die dazugehörige Waffenverordnung (WV) geregelt.

→  Zu den gesetzlichen Grundlagen 


 

 

Kontakt

Sind Sie unsicher, welche Regelung für Sie gilt? Die Kantonspolizei Glarus berät Sie gerne.

Adressen, Öffnungszeiten und Telefonnummern finden Sie auf der Seite Kontakt & Adressen.

 

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