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Schildverlust

Der Verlust von Kontrollschildern ist uns mit dem Formular "Ausweisverlust / Schildverlust" zu melden. Sie können uns das Formular per Post zustellen oder am Schalter abgeben.

Bei Verlust des vorderen oder hinteren Schildes wird die Benützung des Fahrzeuges für höchstens 30 Tage gestattet. Diese Bewilligung stellt Ihnen das Strassen- und Schifffahrtsamt aus. Wird das Schild nicht innert dieser Frist aufgefunden und ist sichergestellt, dass innerhalb der letzten zwei Jahre kein Zweitschild (vorderes oder hinteres) mit gleicher Nummer ersetzt worden ist (somit nicht ein ganzes Paar fehlt), so wird die Anfertigung des Ersatzschildes veranlasst.

Bei Verlust des ganzen Schilderpaares oder des Einzelschildes (Fahrzeuge mit nur 1 Schild) werden neue Schilder zugeteilt.

Die vermissten Kontrollschilder werden im automatisierten Fahndungssystem (RIPOL) ausgeschrieben. Auf internationaler Ebene dauert die Ausschreibung mindestens 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist lassen wir Ihnen auf Wunsch Ihre alten Schilder gegen Gebühr wieder anfertigen.

Kontrollschilder dürfen nur vom Strassenverkehrsamt bezogen werden und bleiben mit Ausnahme der befristeten Schilder Eigentum des Staates.

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