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Drittes Kontrollschild Veloträger

Mit dem dritten Kontrollschild für Motorwagen, das am Heckträger montiert wird, entfällt das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger. Das dritte Schild ist freiwillig, das Umhängen des hinteren Kontrollschildes weiterhin erlaubt. Das neue Kontrollschild ist eine Kopie des hinteren Hauptschildes. Um Missbrauch zu verhindern, hat es eine rote statt weisser Grundfarbe und keine eigenständige rechtliche Bedeutung. Es darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar verwendet werden.

Bestellung Kontrollschild 

Das Schild kann ausschliesslich online bestellt werden oder am Schalter beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Glarus in Schwanden. Aus organisatorischen Gründen werden keine Vorbestellungen oder Reservationen (per Telefon oder via E-Mail) angenommen.
Online Bestellung: Klicken Sie hier um ein drittes Kontrollschild (für Heckveloträger) zu bestellen

Der Preis beträgt 25 Franken (exkl. Versandkosten) und das dritte Kontrollschild wird immer an die im Fahrzeugausweis eingetragene Adresse des Halters oder der Halterin versandt, sofern es nicht am Schalter persönlich abgeholt wird. Die Lieferfrist ab Bestelldatum beträgt in der Regel zehn bis zwölf Wochen. Das Schild geht mit dem Kauf in das Eigentum der Käuferin oder des Käufers über. Ein drittes, rotes Kontrollschild kann nur gekauft werden, wenn bereits ein Fahrzeug auf die dazugehörenden weissen Kontrollschilder eingelöst ist. Das rote Kontrollschild kann nicht beim Strassenverkehrsamt deponiert werden. In welchen Ländern das dritte Kontrollschild akzeptiert wird, entnehmen Sie bitte hier: Drittes Kontrollschild für Veloträger (admin.ch)

Foto: ASTRA
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