Elektronisches Patientendossier
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine digitale Sammlung von persönlichen Gesundheitsdokumenten. Dazu gehören zum Beispiel der Austrittsbericht eines Spitals, der Pflegebericht der Spitex, die Medikamentenübersicht, Röntgenbefunde oder der Impfausweis. Die Informationen im EPD sind über eine gesicherte Internetverbindung abrufbar. Die Patientinnen und Patienten bestimmen selbst, welche Gesundheitsfachpersonen welche Dokumente in ihrem EPD einsehen dürfen und erteilen die Zugriffsrechte.
Weitere Informationen auf: patientendossier.ch (offizielle Informationsplattform von eHealth Suisse, Bund und Kantonen).
Wer kann das EPD nutzen?
Alle Bürgerinnen und Bürger können freiwillig ein EPD eröffnen.
Spitäler, psychiatrische Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, Geburtshäuser sowie ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen sind verpflichtet, ein EPD anzubieten und auf Verlangen der Patientin oder des Patienten Informationen im EPD zu speichern.
Für alle anderen Leistungserbringer, wie zum Beispiel Hausarztpraxen, Apotheken oder Spitex ist die Teilnahme freiwillig.
Personen und Organisationen, die nicht an der Behandlung von Patientinnen und Patienten beteiligt sind (z. B. Arbeitgeber oder Krankenversicherer), haben keinen Zugriff auf das EPD.
Wie kann ein EPD eröffnet werden?
Anbieter wählen
Es gibt verschiedene zertifizierte Anbieter, bei denen ein EPD eröffnet werden kann. Eine Übersicht finden Sie hier: www.patientendossier.ch/epd-anbieter
Die EPDs sind untereinander kompatibel. Das bedeutet, dass das EPD in der ganzen Schweiz funktioniert, auch wenn Ihre Gesundheitseinrichtung oder Fachperson bei einem anderen Anbieter angeschlossen ist.
Digitale Eröffnung bei eSanita
Die Bevölkerung der Kantone Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, St. Gallen und Thurgau hat die Möglichkeit, beim Anbieter eSanita das elektronische Patientendossier kostenlos online zu eröffnen. Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter: www.esanita-epd.ch
EPD Anschluss von Fachpersonen
Mit dem EPD erhalten Gesundheitsfachpersonen einen erleichterten Zugang zu behandlungsrelevanten Informationen für ihre Patientinnen und Patienten. Die im EPD hinterlegten Informationen sind für die Fachpersonen jederzeit abrufbar, sofern die Patientin oder der Patient dies erlaubt.
Um am EPD teilnehmen zu können, müssen sich Gesundheitsfachpersonen einem EPD-Anbieter anschliessen und seinen Eintrittsprozess durchlaufen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier: www.patientendossier.ch/fachpersonen/epd-anschliessen