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Sonderpädagogik

Nachfolgend ist im Überblick dargestellt, wie das sonderpädagogische Angebot im Kanton Glarus aussieht.

Einfache Massnahmen - Zuständigkeit: Gemeinde

(gelbe Felder in der Grafik)

Unter einfachen Massnahmen im obligatorischen Bildungsbereich werden Förderangebote für Lernende mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Förderangebote für besonders begabte und solche für fremdsprachige Lernende verstanden (Bildungsgesetz Art.49 bis 51). Diese einfachen Massnahmen bilden das sonderpädagogische Grundangebot jeder Gemeinde ab. Darin enthalten sind die Schulische Heilpädagogik (inkl. Begabungs- und Begabtenförderung), Logopädie und Psychomotoriktherapie sowie Deutsch als Zweitsprache (DaZ) mit DaZ Unterricht, DaZ Intensivunterricht und DaZ Intensivklassen. Die Gemeinden können Einführungs- und Kleinklassen führen.

Verstärkte Massnahmen - Zuständigkeit: Kanton

(grüne Felder in der Grafik)

Verstärkte Massnahmen werden in der Regel aufgrund einer starken Beeinträchtigung und / oder Behinderung zugesprochen. Sie umfassen einen stark erhöhten besonderen und individuellen Bildungsbedarf, welcher im Rahmen eines standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) vom Schulpsychologischen Dienst SPD ermittelt wird. Gestützt auf die Abklärungen entwirft der SPD unter Beizug der Erziehungsberechtigten und allfälligen weiteren Betroffenen Massnahmen, welche der Fachstelle Sonderpädagogik zum Entscheid unterbreitet werden. Bei ca. 3 bis 5% der Schülerinnen und Schüler werden verstärkte Massnahmen beschlossen. Es handelt sich demnach um eine seltene Massnahme.

Die verstärkten Massnahmen zeichnen sich im Sinne von Artikel 25 Absatz 3 des Bildungsgesetzes durch einzelne oder alle der folgenden Merkmale aus:

  • lange Dauer,
  • hohe Intensität,
  • hoher Spezialisierungsgrad der Fachpersonen, sowie
  • einschneidende Konsequenzen auf den Alltag, das soziale Umfeld oder den Lebenslauf des Kindes oder des Jugendlichen.

Verstärkte Massnahmen in der Regelschule

Lernende mit verstärkten Massnahmen in der Regelschule (VM) besuchen eine Regelklasse und werden mit einem individuell auf ihren Bildungsbedarf abgestimmten Massnahmenpaket spezifisch unterstützt. Zwingender Bestandteil dieses Massnahmenpakets ist der Einbezug einer ausgebildeten Fachperson in Schulischer Heilpädagogik (SHP). Diese ist gemeinsam mit den Klassenlehrpersonen KLP, den Fachlehrpersonen und den Therapie-Fachpersonen dafür besorgt, dass die Lernenden mit VM im Rahmen der Regelschule ihnen angemessene Entwicklungs- und Bildungsziele erreichen können.

Verstärkte Massnahmen in der Sonderschule

Die verstärkten Massnahmen an einer Sonderschule finden in den beiden Glarner Kompetenzzentren (Heilpädagogisches Zentrum Glarnerland und Schule an der Linth) oder in ausserkantonalen Kompetenzzentren statt.

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