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Kantonales Integrationsprogramm

Der Bund und die Kantone haben seit 2009 gemeinsam mit den Gemeinden die Integrationspolitik auf gesamtschweizerischer Ebene weiterentwickelt und implementiert. Die Ziele und Grundsätze wurden im Jahr 2019 im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) verankert.

Seit 2014 schliessen Bund und Kantone mehrjährige Programmvereinbarungen zur spezifischen Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern ab.

Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern ist eine Querschnittsaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Integration erfolgt über die Regelstrukturen, dazu gehören z.B. die öffentlichen Verwaltungsstellen, Schulen, Fachstellen, die Berufsbildung, die Arbeitswelt, Institutionen der sozialen Sicherheit, und das Gesundheitswesen, aber auch Vereine und weitere Angebote, die allen in der Schweiz lebenden Personen offenstehen sollen.

Die spezifische Integrationsförderung trägt dazu bei, die Angebote der Regelstrukturen zu stärken sowie bedarfsorientiert zu ergänzen.

Die seit 2019 lancierte Integrationsagenda Schweiz (IAS) ist ebenfalls Gegenstand der Programmvereinbarung zwischen Bund, Kanton und Gemeinde.

Im dritten kantonalen Integrationsprogramm (KIP 3) werden die bisherigen Förderbereiche beibehalten, da sie sich bewährt haben:

  1. Information, Abklärung Integrationsbedarf und Beratung
  2. Sprache
  3. Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit
  4. Frühe Kindheit
  5. Zusammenleben und Partizipation
  6. Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz
  7. Dolmetschen

In der Broschüre «Kantonales Integrationsprogramm KIP 3 - Integrationsförderung im Kanton Glarus 2024 bis 2027» sind die Grundlagen, Ziele und geplanten Massnahmen in drei Kapiteln beschrieben. 

Broschuere KIP 3 Integrationsfoerderung.pdf [pdf, 4.4 MB]

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