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DeutschBon

Die Fachstelle Gesellschaft (FSG) unterstützt Menschen im Kanton Glarus, Deutsch zu lernen.

Deshalb verschenkt die FSG jährlich eine bestimmte Anzahl Gutscheine für den Besuch eines Deutschkurses.
Jeder DeutschBon hat einen Wert von 400 Franken.

Zuständige Stelle

Fachstelle Gesellschaft

  • Sie schreiben uns eine Mail an: gesellschaft@gl.ch 
  • Sie können auch am Schalter vorbeikommen: Gerichtshausstrasse 25, 8750 Glarus, 3. Stock

 

Allgemeine Fragen zum DeutschBon

Wer kann sich für einen DeutschBon anmelden?​​
  • Sie sind 18 Jahre oder älter.
  • Deutsch ist für Sie eine Fremdsprache.
  • Sie wohnen im Kanton Glarus und sind im Kanton Glarus angemeldet.
  • Sie können den Deutschkurs nicht selbst bezahlen.

Achtung

Jemand zahlt Ihnen schon den Deutschkurs? 
Zum Beispiel die Sozialhilfe bzw. Asylsozialhilfe zahlt Ihnen einen Deutschkurs.
Dann können Sie keinen DeutschBon bekommen.

Ich habe mich angemeldet. Bekomme ich einen DeutschBon?

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Gutscheinen. Vielleicht melden sich mehr interessierte Personen an.
Dann können nicht alle einen Gutschein bekommen.

Was ist, wenn es keinen DeutschBon mehr hat?​​​​​

Wir versuchen Sie zu unterstützen. Wir helfen mit einem Gesuch, damit Sie einen Deutschkurs besuchen können.

Anmeldung

Ich möchte einen DeutschBon. Was muss ich tun?
Was muss ich zum Termin mitbringen?
  • Bringen Sie die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate mit.
  • Sie bringen Ihre Prämienverbilligung mit (Verfügung Individuelle Prämienverbilligung)
Was ist eine Prämienverbilligung?​​​​​​

Vielleicht bezahlt der Kanton einen Teil Ihrer Krankenkasse. Dann nennt man das Prämienverbilligung. Der Kanton hat Ihnen dafür eine Bestätigung geschickt. Das heisst, der Kanton hat Ihnen geschrieben, dass Sie die Prämienverbilligung bekommen.

Bitte bringen Sie diesen Brief vom Kanton mit zu Ihrem Termin.

Dürfen sich auch mehrere Personen aus einer Familie anmelden?

Ja, aber jede Person muss sich einzeln anmelden.

Ich habe schon einmal einen Gutschein bekommen. Darf ich mich anmelden?

Ja, Sie dürfen sich anmelden.
Sie können einen DeutschBon bekommen, solange es hat.

Darf ich den DeutschBon einer anderen Person geben?

Der DeutschBon ist nur für Sie gültig.

Wenn eine andere Person einen Gutschein möchte? Dann darf sich diese Person bei uns anmelden.

Wie lange ist der DeutschBon gültig?

Sie bekommen einen DeutschBon im 2024.

Dann müssen Sie den Gutschein im Jahr 2024 einlösen. Später ist er nicht mehr gültig.

DeutschBon und Kurse

Wie viel ist ein DeutschBon wert?
  • Jedere DeutschBon ist 400 Franken wert.
  • Der Deutschkurs kostet 400 Franken oder weniger?
    Dann zahlen Sie nichts für den Deutschkurs.
  • Der Deutschkurs kostet mehr als 400 Franken?
    Dann bezahlen Sie den Rest selbst.
Für welche Kurse ist der DeutschBon gültig?

Der DeutschBon ist für Kurse in einer Gruppe gültig.

Sie können den Kurs besuchen, den sie benötigen. Zum Beispiel:

  • Sie können nur wenig Deutsch? Dann besuchen Sie einen Kurs für Anfänger.
  • Sie können schon besser Deutsch? Dann besuchen Sie einen Kurs für Fortgeschrittene.

Mit dem DeutschBon können Sie nicht den fide-Test bezahlen.

Wo kann ich den DeutschBon benutzen?

Sie können den DeutschBon in folgenden Schulen benutzen:

  • Koordination Integration Flüchtlinge (KIF) in Oberurnen
  • Berufsschule in Ziegelbrücke (GIBGL)
  • Tajloro Bildungszentrum in Netstal
  • Migros Klubschule Glarus
  • Schweizerisches Rotes Kreuz: SRK-DaZ-Kurs (Deutsch als Zweitsprache in der Pflege) in Glarus

Links zu den aktuellen Kursangeboten:Deutschkurse - Kanton Glarus

Wem muss ich den DeutschBon abgeben

Sie geben den DeutschBon am ersten Kurstag der Kursleitung ab.
Bitte teilen Sie schon bei der Anmeldung mit, dass Sie einen Gutschein haben.

Gibt es Deutschkurse mit Kinderbetreuung?

Ja, das Tajloro Bildungszentrum in Netstal bietet Deutschkurse für Mütter mit Kinderbetreuung an.

Hat der DeutschBon eine Auswirkung auf meine Aufenthaltsbewilligung?

Die Anmeldung für einen DeutschBon hat keine Auswirkungen auf Ihre Aufenthaltsbewilligung.

Der Gutschein ist keine Sozialhilfe, Sie müssen nichts zurückzahlen.

 

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