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Geschützte und schützenswerte Objekte

Als schützenswerte oder geschützte Objekte bezeichnet man all jene Bauten und Anlagen, die aufgrund ihrer historischen, gesellschaftlichen, politischen, sozialen, religiösen, wirtschaftlichen, künstlerischen, handwerklichen, technischen oder siedlungs- und landschaftsprägenden Bedeutung einen besonderen kulturellen Wert besitzen. Dazu gehören Einzelgebäude ebenso wie Baugruppen, Infrastrukturbauten oder Parkanlagen.

Geschützte Objekte (Schutzliste)

Schützenswerte Bauten (d.h. Inventarobjekte) können durch Regierungsratsbeschluss unter Denkmalschutz gestellt werden. Meist geschieht dies im Zusammenhang mit der Gewährung von Beiträgen an eine Restaurierung. Mit der Unterschutzstellung wird die Eigentümerschaft verpflichtet, die Liegenschaft so zu unterhalten, dass sie in ihrem Bestand nicht gefährdet ist. Änderungen am Gebäude oder in dessen Umgebung sind auch bei einem geschützten Gebäude möglich. Sie haben sich aber einzupassen und das Schutzziel nicht zu gefährden. Deswegen benötigen sie die Bewilligung durch die Fachstelle.

Inventar der schützenswerten Bauten (Inventar)

Zwischen 2011 bis 2015 wurde das Inventar der schützenswerten Bauten des Kantons Glarus erstellt. Darin werden sämtliche Ortschaften Bauten und Gebäudegruppen systematisch erfasst, kategorisiert und beschrieben. Das Inventar wurde am 12. März 2019 durch den Regierungsrat beschlossen (RRB § 171).

Für Bauvorhaben an Inventarobjekten ist möglichst früh die Fachstelle beizuziehen. Unsere Bauberatung hilft bei der Ausarbeitung eines Projektes, dass sich mit dem Schutzziel vereinen lässt. Massnahmen, die dem Erhalt eines Denkmals dienen, sind beitragsberechtigt.

Verzeichnisse

Im Verzeichnis Regional sind all jene Bauten erfasst, welche auf regionaler Ebene eine Bedeutung aufweisen. Oft sind es Objekte, die auf den ersten Blick auch von Fachleuten nicht einfach einzuschätzen sind. Deswegen ist es hilfreich, wenn vor Ausarbeitung eines Bauvorhabens auch diese Objekte mit der kantonalen Fachstelle besichtigt werden. Eine Besichtigung gibt Aufschluss darüber, welche Teile eines Objektes erhaltenswert sind und worauf bei einem Umbau zu achten ist.

Das Verzeichnis Regional sollte im Rahmen der Nutzungsplanung durch die Gemeinden berücksichtigt werden. Zuständig sind danach je nach Regelung entweder die kantonale Fachstelle oder die Gemeinde.

Das Verzeichnis lokal listet jene Bauten auf, die für einen einzelnen Ort von Bedeutung sind. Zuständig für eine Beurteilung ist die Gemeinde, die von der kantonalen Fachstelle eine Stellungnahme einfordern kann.

Weitere

Auf Bundesebene gibt es weitere Inventare für Einzelobjekte. Die Fachstelle gibt Auskunft über Bedeutung und Wirkung der Bundesinventare.

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