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Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen

Teilnehmende in Lehrgängen, die zu einem eidgenössisch anerkannten Diplom-Abschluss (HF) führen, werden von den Kantonen mit Beiträgen gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über «Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen» (HFSV) unterstützt. Die Unterstützung via HFSV gilt für Personen mit Wohnsitz in allen Kantonen der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Beiträge decken 50% der ermittelten durchschnittlichen Kosten und in den Fachbereichen Gesundheit, Soziales sowie Land- und Waldwirtschaft bis zu 90%. Die Beiträge für jede Ausbildungsstätte und jeden einzelnen anerkannten Ausbildungsgang werden für jedes Ausbildungsjahr neu festgesetzt.

Bei der Anmeldung an der Ausbildungsstätte wird Ihnen das Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons ausgehändigt. Dieses müssen Sie vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen und der Schule übergeben. Die Schule wird dann mit dem zuständigen Kanton direkt abrechnen. Ein Antrag an den Kanton selber ist hier nicht nötig.

In der Regel müssen Sie eine Semestergebühr bezahlen. Wie hoch diese ist, wird Ihnen die Ausbildungsstätte mitteilen können.

Stipendien
Für eine Ausbildung an einer Höheren Fachschule besteht grundsätzlich Anspruch auf Stipendien. Ob und in welcher Höhe ein Stipendium ausbezahlt werden kann, wird individuell geprüft und berechnet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beratung & Auskunft
Departement Bildung und Kultur
Ausbildungsbeiträge
055 646 62 03
schulgeld@gl.ch

 

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