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Luftfahrthindernisse

Luftfahrthindernisse melden

Als Luftfahrthindernis gelten Objekte, welche in bebauten Gebieten eine Höhe von 60 Metern und mehr sowie in unbebauten Gebieten eine Höhe von 25 Metern und mehr erreichen.
Spezifische Regelungen gelten zudem in Bereichen rund um Flugplätze.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL - Luftfahrthindernisse

Eigentümer solcher Anlagen sind verpflichtet, Hindernisobjekte zu registrieren oder vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligen zu lassen.
Über eine nationale Erfassung können Eigentümer von Luftfahrthindernissen ihre Daten selbständig registrieren und verwalten.

Obstacle Collection Service

Luftfahrthindernisse erkennen

Die Luftfahrthindernisse werden zweimal wöchentlich aktualisiert.

Online-Kartenanwendung
Ausschnitt Kanton Glarus

Richtlinie Luftfahrthindernisse

Richtlinie AD I-006 D - Luftfahrthindernisse [pdf, 5.7 MB]

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
obstacles@bazl.admin.ch

Kantonale Kontaktstelle
gl.obstacles@gl.ch

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