Luftfahrthindernisse
Luftfahrthindernisse melden
Als Luftfahrthindernis gelten Objekte, welche in bebauten Gebieten eine Höhe von 60 Metern und mehr sowie in unbebauten Gebieten eine Höhe von 25 Metern und mehr erreichen.
Spezifische Regelungen gelten zudem in Bereichen rund um Flugplätze.
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL - Luftfahrthindernisse
Eigentümer solcher Anlagen sind verpflichtet, Hindernisobjekte zu registrieren oder vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligen zu lassen.
Über eine nationale Erfassung können Eigentümer von Luftfahrthindernissen ihre Daten selbständig registrieren und verwalten.
Luftfahrthindernisse erkennen
Die Luftfahrthindernisse werden zweimal wöchentlich aktualisiert.
Online-Kartenanwendung
Ausschnitt Kanton Glarus
Richtlinie Luftfahrthindernisse
Richtlinie AD I-006 D - Luftfahrthindernisse [pdf, 5.7 MB]
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
obstacles @bazl.admin.ch
Kantonale Kontaktstelle
gl.obstacles @gl.ch