Waldbrandgefahr

Massnahmen
Es gilt ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe (bis 50 Meter Waldabstand). Bei starkem Wind ist auch im übrigen Gebiet aufgrund des Funkenfluges auf offenes Feuer zu verzichten.
Verhaltensregeln
Merkblatt: Waldbrandgefahrenstufe 4
Fragen und Antworten: Waldbrandgefahrenstufe 4