Schiffsreinigungspflicht
Zum Schutz der Gewässer führte der Kanton Glarus am 1. Mai 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (kurz «SMRP») ein. Er schliesst sich dabei den Zentralschweizer Kantonen und dem Kanton Bern an, welche die SMRP im Sommer 2024 eingeführt haben. Schiffsführende müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen lassen.
Die Allgemeinverfügung der Abteilung Umweltschutz und Energie vom 2. Dezember 2024 betreffend Einwasserungsverbot für den Walensee und den Klöntalersee wird auf dasselbe Datum hin aufgehoben (Aufhebung Allgemeinverfügung) [pdf, 225 KB].

Einführung der Schiffsmelde‑ und ‑reinigungspflicht (SMRP)
Zweck: Schutz vor aquatischen Neobiota
Die Gesundheit der Glarner Gewässer ist von invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen bedroht. Diese «invasiven, aquatischen Neobiota» werden oft unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Schiffen, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer ins nächste verschleppt.
Einige invasive Neobiota richten in Gewässern jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe an. Sie können Infrastrukturen beschädigen und einheimische Tier- und Pflanzenarten verdrängen. Sind diese Arten erst einmal in einem Gewässer angekommen, kann man sie kaum noch eindämmen.
Um die Ausbreitung invasiver Neobiota aufzuhalten, müssen alle ihren Beitrag leisten und in der Schifffahrt, beim Fischen, Tauchen u.ä. wichtige Verhaltensregeln beachten!
Für Schiffe mit Kennzeichen gilt beim Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und ‑reinigungspflicht!
Schiffsmelde- und reinigungspflicht für Schiffe mit Kennzeichen
Für immatrikulierte Schiffe auf Glarner Gewässern gilt ab Frühjahr 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (kurz «SMRP»). In den Zentralschweizer Kantonen Nid- und Obwalden, Luzern, Schwyz, Uri und Zug, sowie im Kanton Bern gilt bereits seit 2024 die SMRP. Die Kantone St. Gallen, Graubünden und Zürich haben die SMRP ebenfalls im Jahr 2025 eingeführt.
Bei jedem Gewässerwechsel folgende Schritte durchzuführen:
- Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes mit diesem Meldeformular. Dies gilt auch, wenn das Schiff innerhalb des Kantons in ein anderes Gewässer verlegt wird. Die elektronische Meldeplattform ist die gleiche für alle Kantone mit Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.
- Lassen Sie Ihr Schiff fachgerecht reinigen inklusive Equipment bei einer zugelassenen Reinigungsstelle
- Sie erhalten automatisiert eine Einwasserungsfreigabe für das Gewässer und dürfen Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Freigabe digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor. Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.
Merkblatt Schiffsmelde- und Reinigungspflicht [pdf, 106 KB]
Schiffe ohne Kennzeichen, Wassersport und Fischen
Beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie bei der Benützung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten sind folgende Massnahmen für alle stark empfohlen:
- Reinigen oder spülen Sie Ihr Material gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation durchgeführt werden. Entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände.
- Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
- Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.
Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, bewahren wir die Glarner Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten.
Hier geht es zum Video Information Wassersport
Zugelassene Reinigungsstellen
Schiffe mit Kennzeichen müssen für die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht durch eine zugelassene Reinigungsstelle gereinigt werden (kostenpflichtig, vorgängige Terminvereinbarung). Für das Ausstellen des Reinigungsnachweises sind sämtliche zugelassenen Reinigungsstellen autorisiert (auch ausserkantonale Betriebe). Karte mit den zugelassenen Reinigungsstellen
Reinigungsstellen im Kanton Glarus werden ab Frühjahr 2025 auf der Karte ergänzt.
Informationen für Schiffsreinigungsstellen
Mit der Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht werden Schiffsreinigungen ausschliesslich durch autorisierte Betriebe durchgeführt, welche anschliessend einen entsprechenden Reinigungsnachweis ausstellen.
Zugelassene Reinigungsstellen müssen bestimmten Mindestanforderungen an die Infrastruktur bzgl. Abwasser und Reinigung erfüllen und an einer Schulung teilnehmen. Nach erfolgreich absolvierter Schulung autorisiert der Kanton die Reinigungsstelle und führt ein entsprechendes Verzeichnis. Damit wird die Reinigungsstelle ermächtigt für ihre fachgerechten Schiffsreinigungen entsprechende Reinigungsnachweise auszustellen.
Unten stehen ein Merkblatt und eine Checkliste für interessierte Reinigungsstellen zum Herunterladen zur Verfügung.
- Checkliste Infrastruktur - Abwasser und Reinigung (SMRP) GL [pdf, 114 KB]
- Merkblatt Anforderungen zur Zulassung von Schiffsreinigungsstellen GL [pdf, 125 KB]
Nautische Veranstaltungen
Die Schiffmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) gilt auch für Schiffe, die im Rahmen von nautischen Veranstaltungen eingesetzt werden. Für den Grossteil dieser Schiffe kontrolliert und bestätigt der Veranstalter die Reinigung der Schiffe. Sie erhalten vor der Veranstaltung Informationen vom jeweiligen Veranstalter. Weitere Informationen dazu sind in den untenstehenden Merkblättern zu finden.
- Merkblatt Veranstalter Umsetzung nautischer Anlass [pdf, 159 KB]
- Merkblatt Teilnehmende nautischer Anlass [pdf, 164 KB]
- Selbstdeklaration und Kontrolle (inkl. Checkliste) [pdf, 156 KB]
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Meldung Gewässerwechsel
Wo finde ich das Formular zur Meldung eines Gewässerwechsels?
Für Glarner Gewässer ist eine Meldung eines Gewässerwechsels ab 1. Mai 2025 notwendig. Hier finden sie das Meldeformular.
Was ist, wenn der gemeldete Gewässerwechsel verschoben oder abgesagt werden muss?
Die Meldung sollte am besten erst erfolgen, wenn das Datum feststeht. Eine Meldung kann storniert werden. Den Link finden Sie im Bestätigungsmail des gemeldeten Gewässerwechsels.
Muss ich auch einen Gewässerwechsel innerhalb eines Kantons melden?
Ja, die Schiffsmelde- und -reingungspflicht gilt auch für innerkantonale Gewässerwechsel.
Mein Schiff hat einen Trockenliegeplatz an einem Gewässer. Muss ich mein Schiff bei jedem Ein- und Auswassern an diesem Gewässer melden und reinigen?
Nein, in diesen Fällen wird eine Einwasserungsfreigabe für dieses Gewässer erteilt, die gilt, bis ein Gewässerwechsel angemeldet wird.
Mein Schiff wird über Winter ausgewassert und befindet sich im Winterlager. Muss ich es vor dem Einwassern im Frühling reinigen lassen?
Nein, die Freigabe bleibt bestehen, solange das Gewässer nicht gewechselt wird.
Kann ich mein Schiff auch trocknen statt reinigen lassen?
Nein, das Schiff muss gereinigt werden. Je nach herrschenden Verhältnissen kann es lange dauern, bis alle Stellen des Schiffs vollständig getrocknet sind. Das Trocknen ist daher kaum nachvollziehbar zu kontrollieren. Als zusätzliche freiwillige Methode ist es empfohlen.
Reinigung des Schiffs
Wie bekomme ich einen Reinigungsnachweis?
Melden Sie den geplanten Gewässerwechsel des Schiffs online an. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem zugelassenen Reinigungsbetrieb und zeigen Sie dort die Meldung vor. Der Betrieb stellt den Reinigungsnachweis aus. Sie erhalten diesen sowie die bei einer Kontrolle vorzuweisende Freigabe per E-Mail.
Wo finde ich die Adressen der zugelassenen Reinigungsbetriebe?
Kann ich das Schiff auch am Sonntag reinigen lassen?
Die Reinigungsbetriebe legen ihre Öffnungszeiten fest. In der Regel haben die Betriebe am Sonntag geschlossen. Die Reinigung muss geplant werden (rechtzeitige Terminvereinbarung bei Reinigungsstelle nötig).
Ich habe einen Reinigungsnachweis (z.B. Quittung) einer Reinigungsstelle im Ausland oder aus einem Kanton ohne SMRP. Gilt dieser auch?
Nein. Die Schiffe müssen durch zugelassene Reinigungsstellen gereinigt werden.
Kontrolle und Sanktionen
Was muss ich bei einer Kontrolle, z.B. durch die Seepolizei vorweisen?
Zeigen Sie die per E-Mail zugesendete Einwasserungsbewilligung ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vor.
Grundlegende Fragen zur Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Wieso gilt die Pflicht nur für immatrikulierte Schiffe und nicht für Wassersportgeräte?
Von Schiffen geht das grösste Verschleppungsrisiko aus. Sie sind häufig längere Zeit im Wasser als Wassersportgeräte, sodass sich Lebewesen anhaften können. Bei Kanus, SUPs, Tauch- und Fischereiausrüstung besteht ein gewisses Risiko, dass in stehendem Wasser und mit nassem Material Lebewesen oder Krankheitserreger zwischen Gewässern transportiert werden. Das Gesamtrisiko ist aber geringer. Wassersportgeräte sind in der Schweiz i.d.R nicht immatrikuliert, daher wäre die Umsetzung einer SMRP schwieriger.
Warum gibt es keine schweizweite Schiffmelde- und -reinigungspflicht?
Für eine schweizweite Schiffsmelde- und -reinigungspflicht wären die Bundesbehörden verantwortlich und die gesetzlichen Grundlagen müssten auf Bundesebene angepasst werden, was entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt. Aufgrund der Dringlichkeit der Thematik muss jedoch rasch gehandelt werden.
Wie viele Schiffe sind betroffen?
Aktuelle Zahlen für die Schweiz oder pro Kanton sind nicht bekannt. Von den schweizweit knapp 100'000 Freizeitschiffen wechselt eine grosse Mehrheit das Gewässer nie oder sehr selten. Für diese entsteht durch die SMRP kein/kaum Aufwand. Die kleine Gruppe der gewässerwechselnden Schiffe stellt die grösste Gefahr für die Verschleppung von invasiven Tieren und Pflanzen dar.
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