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Förderprogramm

Zusammen mit dem Bund unterstützt der Kanton Glarus Energieeffizienzmassnahmen im Gebäudebereich. Wer sein Gebäude besser isoliert oder eine fossile oder reinelektrische Heizung durch eine mit erneuerbarer Energie betriebene Heizung ersetzt, erhält bis zu 50 Prozent der Kosten zurückerstattet.

Eine Übersicht der 2026 durch das Energie-Förderprogramm unterstützten Massnahmen finden Sie im Flyer Förderprogramm [pdf].

  • Im 2026 gibt es keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. 
  • Seit 2025 gelten neue, höhere Fördersätze für grosse Heizanlagen (>70kW) sowie für die Installation neuer Wärmeverteilsysteme beim dezentralen Elektroheizungsersatz. 
  • Bitte beachten Sie, dass die erhöhten Fördersätze für die Gebäudehülle nur für Massnahmen gelten, die bis 31.12.2027 vollständig abgeschlossen sind.
  • Es gelten die Förderbedingungen [pdf].
  • Wichtig: Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn einzureichen. Ausnahmen: IM-07 (GEAK Plus) und GL-31 (PV Neigungswinkelbonus).

Fördergesuch erfassen

Ihr Gesuch erfassen Sie im Förderportal. Anschliessend schicken Sie uns bitte das unterschriebene Gesuchsformular per E-Mail an energie@gl.ch oder per Post an untenstehende Adresse. 

Kantonale Förderformulare

Für folgende Massnahmen laden Sie das Gesuchsformular als pdf herunter:

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail Energie oder telefonisch über 055 646 64 66.

Weitere Infos zum Förderprogramm

Weitere Links

Kontakt

Fachstelle Energie
Thomas Grünewald
Kirchstrasse 2, 8750 Glarus
055 646 64 66
E-Mail Fachstelle Energie
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