Förderprogramm

Zusammen mit dem Bund unterstützt der Kanton Glarus Energieeffizienzmassnahmen im Gebäudebereich. Wer sein Gebäude besser isoliert oder eine fossile oder reinelektrische Heizung durch eine mit erneuerbarer Energie betriebene Heizung ersetzt, erhält bis zu 50 Prozent der Kosten zurückerstattet.

Eine Übersicht der 2026 durch das Energie-Förderprogramm unterstützten Massnahmen finden Sie im Flyer Förderprogramm [pdf].

  • Im 2027 gibt es voraussichtlich keine Änderungen. Ab 2028 ist mit Kürzungen zu rechnen. 
  • Seit 2025 gelten neue, höhere Fördersätze für grosse Heizanlagen (>70kW) sowie für die Installation neuer Wärmeverteilsysteme beim Ersatz dezentraler Elektroheizungen (Impulsprogramm IP). 
  • Bitte beachten Sie, dass die erhöhten Fördersätze für die Gebäudehülle nur für Massnahmen gelten, die bis 31.12.2027 vollständig abgeschlossen sind. Danach gelten wieder die früheren Ansätze von 80.- resp. 30.- pro m2.
  • Es gelten die Förderbedingungen [pdf].
  • Wichtig: Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn einzureichen. Ausnahmen: GEAK Plus (IM-07) und Photovoltaik Neigungswinkelbonus (GL-31).

Fördergesuch erfassen

Ihr Gesuch erfassen Sie im Förderportal. Anschliessend laden Sie bitte das unterschriebene Gesuchsformular als Scan im Portal hoch. Sie können uns dieses auch per E-Mail an energie@gl.ch oder per Post an untenstehende Adresse schicken. 

Kantonale Förderformulare

Für folgende Massnahmen laden Sie das Gesuchsformular als pdf herunter:

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail Energie oder telefonisch über 055 646 64 72.

Weitere Infos zum Förderprogramm

Weitere Links