Navigieren im Kanton Glarus

my.gl.ch – Serviceportal des Kantons Glarus

Arbeitshilfen für die Beurteilung der Baubewilligungspflicht bei Solaranlagen und Wärmepumpen

Neue Merkblätter helfen bei der Beurteilung, ob es beim Bau einer Solaranlage eine Baubewilligung braucht • Foto: iStock

Departement Bau und Umwelt • Der Kanton Glarus hat die Bewilligungsverfahren für Solaranlagen und Wärmepumpen vereinfacht. Damit sind viele dieser Anlagen nun von der Baubewilligung befreit. Merkblätter und eine interaktive Karte sollen Bauherren, Planern und Behörden die Orientierung erleichtern.

Der Glarner Landrat hat im November 2024 den vorgeschlagenen Änderungen der Bauverordnung im Rahmen eines politischen Vorstosses zugestimmt. Die neuen Regelungen sind seit dem 1. Mai 2025 in Kraft.

Neu benötigen auch ungenügend angepasste Solaranlagen in Arbeitszonen keine Baubewilligung mehr. Damit sind definitionsgemäss Solaranlagen gemeint, bei denen beispielsweise die Anlage über die Dachfläche hinausragt. Im Inneren aufgestellte Wärmepumpen innerhalb der Bauzonen benötigen ebenfalls keine Baubewilligung mehr. Diese Massnahmen sollen die Umstellung auf erneuerbare Energien im Kanton Glarus weiter vorantreiben und den Prozess für alle Beteiligten so unkompliziert wie möglich gestalten. Für im Freien aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen innerhalb der Bauzonen gilt neu ein Meldeverfahren. Es vereinfacht das Prozedere und soll den administrativen Aufwand weiter reduzieren.

Neue Regelung gilt nicht für Kulturobjekte und geschützte Ortsbilder

Ausgenommen von den Vereinfachungen sind Solaranlagen und Wärmepumpen an Kulturobjekten und in geschützten Ortsbildern. Für diese Anlagen bleibt die Bewilligungspflicht weiterhin bestehen, um den Schutz des kulturellen Erbes zu gewährleisten.

Arbeitshilfen erleichtern die Planung

Um die Umsetzung der neuen Regelungen zu vereinfachen, hat der Kanton Glarus verschiedene Arbeitshilfen entwickelt:

    Medienkontakt
    Ivanca Kümin, Hauptabteilung Hochbau: 055 646 64 41 I ivanca.kuemin@gl.ch

    • Seite drucken
    • zum Seitenanfang