Kantonale Schlichtungsbehörde
Präsidentin
- lic. iur. Carmen Mühlemann
Vizepräsidentin
- MLaw Corina Kauffer-Kuster
Mitglieder Miete und Pacht
- Andrea Gisler
- Myriam Rhyner
- Fabiola Ellinger
- Yvonne Hutzli
Mitglieder Arbeit und Gleichstellung
- Sven Bowald
- Roman Gisin
- lic. iur. Monika Böckle
- Andreas Stocker
Sekretariat
- Nicole Rychen
- Juliana Rodrigues
Die Schlichtungsbehörde
- ist eine offizielle und neutrale Stelle.
- nimmt keinerlei Interessenvertretung wahr, diese erfolgt durch die jeweiligen Verbände.
- vermittelt bei Konflikten zwischen Personen und/oder Handelsgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereinen.
- ist einfach, bürgernah, kostengünstig, vertraulich, schnell und wirkungsvoll.
Hinweise
Rechtsberatung Miete und Pacht / Gleichstellungsgesetz
- Materielle Rechtsberatung nur bei miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten (von Wohn- und Geschäftsräumen)
sowie bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz (vgl. Art. 201 Abs. 2 ZPO). - Die Beratung beschränkt sich lediglich auf eine persönliche oder telefonische Rechtsauskunft (Auskunft über grundsätzliche Möglichkeiten und Verfahrensfragen).
- Die Schlichtungsbehörde setzt keine Schreiben auf und füllt auch keine Gesuchsformulare aus. Sollten Sie in dieser Hinsicht Hilfe benötigen, können Sie sich als Mieter/in an den Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz und als
Vermieter/in an den Hauseigentümerverband (HEV Glarnerland) wenden. - Miete und Pacht: nur für Personen, die im Kanton Glarus eine Immobilie gemietet oder vermietet haben.
- Gleichstellungsgesetz: nur für Personen mit Arbeitsverhältnis im Kanton Glarus.
- Nur solange bei der Schlichtungsbehörde kein Verfahren hängig ist.
- Nicht für Personen, die bereits anwaltlich vertreten sind.
Rechtsberatung übrige Streitigkeiten
- In allen übrigen Rechtsstreitigkeiten darf die Schlichtungsbehörde in materieller Hinsicht keine Rechtsberatung anbieten (Art. 42 Gerichtsorganisationsgesetz; [GS III A/2]).
- Wir weisen Sie diesbezüglich auf die unentgeltliche Rechtsauskunft des Glarner Anwaltsverbandes hin, welche jeweils am ersten Mittwoch im Monat im Gerichtshaus angeboten wird (17:00 bis 19:00 Uhr, Einlass von 16:30 bis 18:00 Uhr). Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.glav.ch/unentgeltliche-rechtsauskunft
In verfahrensrechtlichen Fragen können wir Sie zu jeder Angelegenheit telefonisch oder nach Voranmeldung persönlich beraten. Die Beratungsgespräche werden in Deutsch geführt. Begleitpersonen zum Übersetzen sind selbst mitzubringen.
Sämtliche Formulare der Schlichtungsbehörde sind abrufbar im Online-Schalter unter der Rubrik «Schlichtung».