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Stiftungsaufsicht

Als kantonale Stiftungsaufsichtsbehörde beaufsichtigen wir sämtliche klassischen Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung dem Kanton angehören. Insbesondere sorgen wir dafür, dass das Stiftungsvermögen seinen Zwecken gemäss verwendet wird. Dazu fordern wir von den Stiftungen periodisch Berichterstattungen ein, nehmen Einsicht in die Berichte der Revisionsstellen und treffen Massnahmen zur Behebung von Mängeln (Art. 83 ff. ZGB).
Zudem sind wir als Aufsichts- und Kantonsbehörde zuständig für die Genehmigung von Änderungen der Organisation oder des Zweckes von Stiftungen (Art. 85 ff. ZGB).

Für die Aufsicht über BVG-Einrichtungen besteht seit dem 1. Januar 2008 eine interkantonale Vereinbarung mit den Ostschweizer Kantonen, mit welcher diese Aufgabe einer öffentlich- rechtlichen Anstalt übertragen wurde (vgl. www.ostschweizeraufsicht.ch)

Kontakt

Hasime Kadriu
Leiterin Stiftungsaufsicht
+41 55 646 6628
E-Mail Hasime Kadriu

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