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Entsendung und grenzüberschreitende Dienstleistungen EU/EFTA

Eine Entsendung liegt vor, wenn eine Person weiterhin bei einem Unternehmen mit Sitz im Ausland angestellt bleibt und vorübergehend in der Schweiz einen Auftrag ausführt.

Anhand weniger Angaben zu Ihrem Unternehmen und dem geplanten Einsatz in der Schweiz erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen:

Muss ich den Einsatz melden oder brauche ich eine Arbeitsbewilligung?

Davon zu unterscheiden ist der Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber.

Informationen zu Entsendungen in die Schweiz

Typische grenzüberschreitende Dienstleistungen sind beispielsweise:

  • Montagearbeiten
  • Servicearbeiten
  • Reparaturarbeiten
  • Wartungsarbeiten
  • Beratungsleistungen
  • Kurse und Seminare

Bis 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Entsandte Arbeitnehmende eines Unternehmens mit Sitz in der EU/EFTA sowie selbstständige Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA können während höchstens 90 effektiven Arbeitstagen pro Kalenderjahr grundsätzlich das Meldeverfahren nutzen.

Für meldepflichtige Einsätze gilt grundsätzlich eine Voranmeldefrist von acht Tagen.

In bestimmten Branchen besteht die Meldepflicht bereits ab dem ersten Arbeitstag.

Informationen zum Meldeverfahren EU/EFTA

Informationen zu Entsendungen und flankierenden Massnahmen

Entsendung bis 90 Tage melden

Elektronisches Meldeverfahren auf EasyGov

Inspektorat Arbeitsmarkt anrufen

 

mehr als 90 Arbeitstage

Für Dienstleistungen von mehr als 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr ist eine Arbeitsbewilligung erforderlich.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer solchen Bewilligung.

 

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