Kurzarbeit
Kurzarbeitsentschädigung
Für spezifische Fragen zu den Kurzarbeit-Leistungen und -Abrechnungen ist die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.
Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung
Die Auszahlung erfolgt an die Kontoverbindung, die Sie im Formular «Antrag und Abrechnung von KAE» angegeben haben.
- Sie müssen die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse das Formular Antrag & Abrechnung von Kurzarbeit einreichen.
- Ab sofort ist es möglich, «COVID-19 Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung» online einzureichen.
Frage zur Abrechnung
Arbeitslosenkasse Glarus
+41 55 646 6626
E-Mail Kurzarbeitentschädigung