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Korporationsaufsicht

Als kantonale Korporationsaufsichtsbehörde beaufsichtigen wir sämtliche Korporationen im Kanton.

Im Wesentlichen haben wir dafür besorgt zu sein, dass die öffentlich-rechtlichen Korporationen ihre statutarischen Aufgaben erfüllen und ihre Mittel den jeweiligen Zwecken entsprechend einsetzen. Dazu fordern wir von ihnen periodisch Berichterstattungen ein, nehmen Einsicht in die Berichte der Revisionsstellen, soweit solche zu bestellen sind, und treffen Massnahmen zur Behebung allfälliger Mängel.

Privatrechtliche Korporationen hingegen sind nicht verpflichtet, periodisch Bericht zu erstatten. Sie sowie Dritte im Verkehr mit diesen wenden sich bei Bedarf an die Aufsichtsbehörde (vgl. Art. 4 Abs. 3 KorpV).

Die Genehmigung von Änderungen im Bestand oder der Statuten obliegt indessen dem Regierungsrat (öffentlich-rechtliche Korporationen) und dem Departement Volkswirtschaft und Inneres (privatrechtliche Korporationen), für welche die Korporationsaufsichtsbehörde die entsprechenden Geschäfte vorbereitet.

Kontakt

lic. iur. Walter Züger
Departementssekretär und Leiter der Aufsichtsbehörde (in Amtsverbindung)
E-Mail

Sophia Kundert
stv. Leiterin mit Einzelunterschrift 
E-Mail

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