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Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention verfolgt das Ziel, jegliche Form von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Die drei thematischen Handlungsfelder der Konvention sind die Gewaltprävention, der Gewaltschutz sowie die Strafverfolgung. Diese werden ergänzt durch ein viertes, steuerungsorientiertes Handlungsfeld mit dem Ziel, die Istanbul-Konvention umfassend und koordiniert umzusetzen. Die Istanbul-Konvention wird gemeinsam von Bund, Kantonen und nicht staatlichen Organisationen umgesetzt.

Die Rolle der verschiedenen Akteure und Akteurinnen in der Schweiz

Bund

Auf nationaler Ebene ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für die Umsetzung und Berichterstattung an den Europarat zuständig. Das EBG koordiniert auch die Umsetzung des Bundes.

Interkantonale Ebene

Die interkantonale politische Zuständigkeit ist bei der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) angesiedelt. Diese beiden Konferenzen haben für die Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) beauftragt. Die SKHG ist eine Fachkonferenz, welche von der KKJPD für die interkantonale Koordination finanziell unterstützt wird und deren Mitglieder die Interventions-, Koordinations- und Fachstellen gegen häusliche Gewalt jedes Kantons sind.

Kantonale Ebene

Auf kantonaler Ebene ist die Zusammenarbeit von Behörden und kantonalen Stellen mit den NGOs des Interventions- und Hilfesystems bei häuslicher Gewalt bzw. im Rahmen der Opferhilfe eingespielte Praxis. Die NGOs haben sich im Netzwerk Istanbul-Konvention zusammengeschlossen. Das Netzwerk wird bei interkantonalen Projekten zur Mitarbeit eingeladen (Quelle: SKHG, Merkblatt Umsetzung Istanbul-Konvention).

Im August 2023 wurde der kantonale Aktions- und Massnahmenplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verabschiedet. Er bildet die Grundlage im Kanton Glarus für die Realisierung der Ziele der Istanbul-Konvention.

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