Rating
Eine gut wirksame Finanzaufsicht liegt im ureigenen Interesse der Gemeinden und bildet keinen Gegensatz zur Gemeindeautonomie. Im Gegenteil. Sie gewährt einer gut funktionierenden und gelebten Gemeindeautonomie den notwendigen Schutz. Dem Bewertungssystem liegen die vier Kategorien ‚sehr kritisch‘, ‚kritisch‘, ‚problematisch in Einzelkennzahlen‘ und ‚unproblematisch bis günstig‘ zu Grunde. Softfaktoren wie Zustand der Infrastruktur, Spezialitäten des Finanzvermögens, Eventualverpflichtungen, Klumpenrisiken bei den Steuereinnahmen oder bei den bilanzierten Aktiven können nicht berücksichtigt werden.
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