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FAQ Digitale Verwaltung

Antworten zu häufigen Fragen rund um das Thema Digitale Verwaltung sind in der FAQ-Sammlung (Frequently Asked Questions) verfügbar.

Gesetzlichen Grundlagen für die Digitale Verwaltung (Stand 2023)

Digitalisierungsstrategie [pdf, 340 KB]

Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG)

FAQ Digitale Verwaltung

Welche Ziele verfolgt die Digitale Verwaltung?

Die Digitale Verwaltung schafft eine moderne, zukunftsgewandte Verwaltung, die sich entsprechend der geänderten Anforderungen ihrer Anspruchsgruppen aufstellt und öffentlichen Mehrwert schafft. Es geht insbesondere darum, Abläufe und Prozesse zu vereinfachen und eine digitale Alternative zu den «Schaltertätigkeiten» zu schaffen. Dies ist nicht nur ein Dienst für Bürgerinnen und Bürger, sondern soll auch die Effizienz in der Verwaltung verbessern.

Wie will die Digitale Verwaltung ihre Ziele erreichen?

Durch die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie und den Aufbau eines Serviceportals, in welchem elektronische Behördendienstleistungen angeboten werden.

Was bedeutet «digitaler Primat»?

Mit der Einführung des digitalen Primats, handeln, informieren und kommunizieren die Behörden in digitaler Form, ausser wenn sie ihre Aufgaben sonst nicht wirksam erfüllen können. Es wird eine aktive Verlagerung von physischer hin zu digitaler Abwicklung von Dienstleistungen angestrebt.

Ab wann gilt der digitale Primat?

Der digitale Primat gilt seit dem Inkrafttreten des Gesetztes über die Digitale Verwaltung, am 1. Januar 2023.

Können Kundinnen und Kunden trotzdem Dokumente auf Papier verlangen?

Jede Person kann bei der zuständigen Behörde einen Auszug des digitalen Dokuments auf Papier verlangen.

Können physische Dokumente eingescannt und anschliessend vernichtet werden?

Ja, die für Behördenprozesse physisch eingereichten Dokumente werden nach ihrer Digitalisierung in der Regel vernichtet. Vorbehalten bleibt ihre Verwendung in Verfahren.

Gibt es Vorgaben betreffend der Digitalisierung physischer Dokumente?
Wer entscheidet, welche Informatikmittel eingesetzt werden?

In der E-Government- und in der IT-Strategie wird auf strategischer Ebene festgelegt, welche Arten von Informatikmittel bevorzugt eingesetzt werden sollen. Der IT-Steuerungsausschuss, bestehend aus Vertretern der Gemeinden, des Kantons und der Gerichte entscheidet schlussendlich, welche gemeinsamen Informatikmittel eingesetzt werden. Bei zentralen Systemen, welche für die Basisinfrastruktur benötigt werden, entscheidet die Hauptabteilung Informatik selbständig.

Können Services digital bezogen werden, ohne dass sich die Kundinnen und Kunden ausweisen müssen?

Ja, wenn ein Service nicht explizit eine Authentifizierung oder Unterschrift benötigt, wird dieser Service frei zugänglich (ohne Login über ein persönliches Benutzerkonto) zur Verfügung gestellt.

Wie können den Kundinnen und Kunden ihre Dokumente und Informationen zukünftig digital zugestellt werden?

Das geplante Serviceportal verfügt über eine Austauschplattform, ähnlich einem Posteingang, für Dokumente und Mitteilungen. Wo immer möglich wird zukünftig darüber der postalische und physische Versand digitalisiert.

Können bei den Behörden bereits digitale Signaturen und Siegel eingesetzt werden?

Nein, hierzu fehlt aktuell die gesetzliche Grundlage, welche 2023 jedoch geschaffen wird. Anschliessend wird für die Behörden eine Lösung für digitale Signaturen und Siegel angeboten.

Wird bei den Behörden bereits KI (künstliche Intelligenz) eingesetzt?

Nein, für den Einsatz von KI fehlen die rechtlichen Grundlagen. Im Rahmen von Automatisierungsmassnahmen werden vereinzelt sogenannte "Bots" (digitale Roboter) eingesetzt, diese führen im Auftrag von Mitarbeitenden administrative Routineaufgaben aus. Solche "Bots" zählen jedoch nicht direkt zur KI, sondern kommen aus dem Bereich ML (Maschinelles Lernen). Darunter werden IT-Systeme verstanden, die auf Basis eines grossen Datensatzes eigenständig Wissen einsetzen, z.B. zur Erledigung von einfachen Aufgaben. 

Was sind die Kosten/Nutzen-Auswirkungen dieser Investitionen auf die verschiedenen Verwaltungsbereiche (Einsparungen)?

Durch die Konsolidierung von Prozessen, Hardware, Software und Infrastruktur können mittelfristig Produktivitätsgewinne und Kosteneinsparungen bzw. eine Dämpfung des Kostenwachstums erzielt werden (S. 135, Landsgemeinde-Memorial 2022).

Den Kosten steht zudem ein Einsparpotenzial bei den personellen Ressourcen gegenüber. Eine Quantifizierung desselben ist jedoch zum aktuellen Zeitpunkt kaum möglich. Es ist zwar zu erwarten, dass aufgrund des Behördenportals zahlreiche Verwaltungseinheiten von Posteingangs- und -ausgangsarbeiten zeitlich entlastet werden. Diese Einsparungen verteilen sich aber auf eine Vielzahl von Verwaltungseinheiten und -aufgaben, sodass sie zwar in der Summe beachtlich sind, aber eine effektive Einsparung von personellen Ressourcen aufgrund der Verteilung über die gesamte Verwaltung kaum möglich sein dürfte. Ein deutliches Einsparpotenzial kann aber erwartet werden, wenn auch die Back-Office-Prozesse weitgehend automatisiert werden. Schliesslich gilt es auch darauf hinzuweisen, dass es die Digitalisierung in den letzten Jahren erlaubt hat, dass zahlreiche Verwaltungsbereiche mit gleichbleibenden oder nur leicht ansteigenden personellen Ressourcen die stetig steigende Aufgabenlast bewältigen konnten. Insofern ermöglicht die Digitalisierung bereits heute, dass keine zusätzlichen personellen Ressourcen benötigt werden (S. 155 Landsgemeinde-Memorial 2022).

Landsgemeinde-Memorial 2022 2202_Memrial_2202.indb (gl.ch)

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