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Veteranenfahrzeuge

Als Veteranenfahrzeug kann ein Fahrzeug bezeichnet werden, wenn es in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder um Standschäden zu vermeiden in Verkehr gesetzt wird.

Die periodischen Nachprüfungsintervalle für Motorfahrzeuge und die dazugehörenden Anhänger können auf sechs Jahre ausgedehnt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die erste Inverkehrsetzung muss vor mindestens 30 Jahren erfolgt sein. Bei fehlenden Angaben zur ersten Inverkehrsetzung kann auf das Herstellerjahr abgestützt werden. In Abweichung zu den Weisungen über das Ausfüllen der Prüfberichte 13.20A und 13.20B (WPB) kann in Feld 36 des Fahrzeugausweises der 31. Dezember des Herstellungsjahres eingetragen werden.
  • Die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen. Die jährliche Fahrleistung darf durchschnittlich 3'000 km (bzw. 60 Betriebsstunden) betragen.
  • Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten und dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Änderungen an der ursprünglichen Ausführung des Fahrzeugs vor der Weiterverwendung zu melden.
  • Die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Dieser gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers übersteigt.

Die Kantone entscheiden anlässlich einer Nachprüfung, ob die erwähnten Voraussetzungen eingehalten sind. Im Fahrzeugausweis wird "Veteranenfahrzeug" in der Rubrik "besondere Verwendung" und als Ziffer 180 gemäss den Richtlinien Nr. 6 der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) eingetragen. Das Datum der Erteilung des Veteranenstatus und der dannzumalige Kilometerstand (bzw. Betriebsstunden) sind ebenfalls im Ausweis zu vermerken (ausgenommen Anhänger). Die Einhaltung der Anforderungen wird anlässlich der folgenden periodischen Nachprüfungen durch die Zulassungsbehörde. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wird der Veteranenstatus entzogen.

Die Zulassungsbehörde kann zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen (z. B. die zulässige Anzahl Mitfahrer und befahrbare Strecken beschränken)

Kontrollschild

Mit einer Wechselnummer können mehr als zwei Veteranenfahrzeuge eingelöst werden. Mit einer Wechselnummer mit einem "Nichtveteranen" kann jedoch nur ein Veteranenfahrzeug zugelassen werden.

Merkblatt Veteranenfahrzeuge 

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