Direkt zum Inhalt springen

Import ohne EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

Erforderliche Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung:

  • Prüfungsbericht (Form. 13.20A) mit Zollstempel, dies wird von der Zollstelle abgegeben
  • Abgas-Wartungsdokument für Motorwagen mit den erforderlichen Eintragungen und durchgeführter Wartung
    (Bezugsquelle: Markenvertretung oder bei auto-schweiz, Postfach 5232, 3001 Bern)
  • Sämtliche technische Daten. Die Daten sind aus folgenden Unterlagen zu entnehmen:
    Bestätigung des Fahrzeugherstellers, des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung, ausländische Zulassungspapiere, Fahrzeugbrief, "Note destrictive", Herstellerschild oder der Betriebsanleitung
  • Einfuhr-Zollausweis (Form. 11.08) oder die Zoll- / MWST Quittung (Form.11.05 / 6 / 7) mit dem Exemplar 8 des Einheitsdokuments (ED) oder das quittierte Exemplar 8 des Einheitsdokuments (ED)
  • Ausländische Zulassungspapiere im Original mit Datum der 1. Inverkehrssetzung bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren. Nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum (z.B. "Registration card" für USA Fahrzeuge). Ausgenommen sind Fahrzeuge, die belegbar älter als 30 Jahre sind
  • Bestätigung über die Einhaltung der bei der 1.Inverkehrssetzung gültigen schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften anhand von EG-Teilgenehmigungen, ECE-Genehmigungszeichen im Fahrzeug, Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung oder Prüfberichten von offiziellen Prüfungsstellen (Abgas: HTA Biel, 2560 Nidau, 032 331 64 26; Geräusch: DTC Vauffelin/Biel und die Strassenverkehrsämter Tessin, Freiburg und Waadt). Anmeldeformulare können beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt bezogen werden
  • Versicherungsnachweis einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft.

Für Neukunden beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Glarus:

  • Privat
    Aufenthaltsbewilligung, Ausländerausweis oder Wohnsitzbestätigung
  • Geschäft
    Handelsregisterauszug.

Ein Prüftermin kann erst vereinbart werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt vorgelegt werden.
 

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang