Um ein Fahrzeug einzulösen und Kontrollschilder beziehen zu können, sind folgende Unterlagen einzureichen:
Elektronischer Versicherungsnachweis (eVN)
Dieser muss am Tag der Zulassung gültig sein (Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen). Bei Anhängern ist kein eVN nötig (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung)
Fabrikneues Fahrzeug
Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) von Garage/Händler
Gebrauchtes Fahrzeug
Fahrzeugausweis des bisherigen Halters (eventuell mit Prüfungsbericht oder Formular 13.20 B)
Wohnsitzbestätigung bzw. Ausländerausweis
Aktuelle/r Wohnsitzbestätigung bzw. Ausländerausweis bei erstmaligem Schilderbezug
Firmenfahrzeuge
Auszug aus dem Handelsregisteramt bei erstmaligem Schilderbezug