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Ökologisches Rabattsystem

Ökologisches Rabattsystem der Verkehrssteuern ab 1. Januar 2016

Aufgrund des Landsgemeindebeschlusses vom 1. Mai 2011 und der Verordnung des Regierungsrates
vom 8. November 2011 (ÖRV) werden den steuerpflichtigen Halterinnen und Haltern
zur Förderung von emissionsarmen Fahrzeugen – basierend auf der Energieeffizienz
gemäss Energieetikette ab der Erstinverkehrsetzung des Fahrzeuges – Reduktionen (Bonus) oder Zuschläge (Malus) berechnet.

 

Motorfahrzeuge die den Energieeffizienz-Kategorien C, D und E angehören sind von der
Ökologisierung nicht betroffen (kein Bonus oder Malus).

Elektrofahrzeuge
Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb sind von der Verkehrssteuer befreit.

Hybrid- und gasbetriebene Fahrzeuge
Hybrid- und gasbetriebene Fahrzeuge werden, sofern sie nicht unter die Energieeffizienz Kategorie A fallen, nicht gesondert besteuert.

Wechselschilder
Gemäss Art. 11 der Verordnung zum Strassenverkehrsrecht und zu den Strassenverkehrsabgaben erhalten als Wechselschild eingelöste Fahrzeuge bereits bisher eine Steuerreduktion. Eine weitere Ermässigung (Bonus) wird nicht gewährt. Ein Malus ist dann zu bezahlen, wenn das betreffende Fahrzeug in die Kategorie F oder G fällt.

Berechnung der Energieeffizienz-Kategorie bei Direktimporten
Die Halterin oder der Halter eines Fahrzeuges, welches über keine Zuordnung zu einer Energieeffizienz-Kategorie verfügt, kann beim Strassenverkehrsamt einen Antrag auf Rabatt stellen. Für die Berechnung der Energieeffizienz-Kategorie wird die EWG-Übereinstimmungs-bescheinigung (COC), oder falls dies nicht vorhanden, eine Bestätigung des Herstellers benötigt. Dieses Dokument ist beim Importeur erhältlich. Für die Berechnung der Energieeffizienz-Kategorie werden vom Strassenverkehrsamt Fr. 30.- in Rechnung gestellt.

Merkblatt Ökosteuern 2012

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