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Allgemeines

amtlicher_katalog_merkmale.jpgDie Registerharmonisierung ist ein Bundesprojekt und steht im Zusammenhang mit der Modernisierung der Volkszählung 2010. Inskünftig soll es nicht mehr alle zehn Jahre eine grosse, landesweite Vollerhebung geben, bei der die gesamte Bevölkerung einen Fragebogen ausfüllen muss. Stattdessen werden im Einjahresrhythmus systematische Erhebungen aus bestehenden Verwaltungsregistern ausgewertet. Ab 2010 sollen jährlich Daten aus den Einwohnerregistern (EWR) der Gemeinden und Kantone, den Personenregistern des Bundes und dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) abrufbar sein. Damit die Daten für die Statistik effizient genutzt werden können, müssen die rund 2’800 unabhängig geführten Register in den Kantonen, Gemeinden und beim Bund vereinheitlicht oder eben harmonisiert werden.

Betroffen sind insbesondere die folgenden Register:

  • Einwohnerregister und Stimmregister (im Kanton Glarus geführt von den Gemeinden)
  • Eidg. Gebäude- und Wohnungsregister (geführt durch das Bundesamt für Statistik, Datennachführung durch die Gemeinden)
  • Bundespersonenregister (u. a. das Standesregister Infostar, das zentrale Migrationsinformationssystem ZEMIS sowie Register der zentralen Ausgleichsstelle)

Das Registerharmonisierungsgesetz (RHG) und die zugehörige Verordnung (RHV), beide seit dem 1. Januar 2008 in Kraft, regeln schweizweit die einheitliche Führung eines minimalen Sets von Merkmalen in den Einwohnerregistern, die Einführung von registerübergreifenden Identifikatoren und den Aufbau der sicheren Datenaustauschplattform sedex, an welche die Einwohnerregister angeschlossen werden. In die betroffenen Register soll auch die neue AHV-Versichertennummer als Personenidentifikator eingeführt werden. Diese Nummer ist eine einheitliche, schweizweite Identifikationsnummer, die sämtlichen in der Schweiz lebenden Personen zugewiesen wird. Die Einführung wird ab ca. Mitte 2008 erfolgen und soll Ende 2009 abgeschlossen sein.

sedexNebst dem statistischen Nutzen bringt die Registerharmonisierung administrative Erleichterungen für die Gemeinden. Sie ermöglicht, gesetzlich geregelten Datenaustausch zwischen den von der Registerharmonisierung betroffenen Registern über sedex abzuwickeln. So werden beispielsweise die Geburtsmeldungen von Infostar an die Einwohnerkontrolle in Zukunft elektronisch erfolgen. Die Einwohnerkontrolle kann diese Daten automatisch in ihr Register übernehmen, ohne sie manuell erfassen zu müssen und spart somit Zeit, die sie für andere Aufgaben einsetzen kann.

Der Abschluss der Arbeiten hat gemäss Vorgaben des mit der Federführung beauftragten Bundesamtes für Statistik (BFS) im Januar 2010 zu erfolgen. Für die Umsetzung der Registerharmonisierung wurde im Kanton Glarus eine Arbeitsgruppe gebildet. Damit das Projekt erfolgreich verläuft, ist ein gutes Zusammenwirken der verschiedenen betroffenen Gruppen zentral. Es sind folgende Arbeitsschwerpunkte zu nennen, die vornehmlich die Gemeinden betreffen: Die Harmonisierung der bestehenden Merkmale in den Einwohnerregistern, die Einführung des Eidgenössischen Gebäudeidentifikators sowie des Eidgenössischen Wohnungsidentifikators. Auf kantonaler Ebene liegt die Hauptaufgabe neben der Anpassung der kantonalen Gesetzgebung in der Wahrnehmung der Koordinationsfunktion zwischen Bund und Gemeinden.

Zahlreiche weiterführende Informationen zu Projekt und Thema Registerharmonisierung finden Sie auf dieser Webseite unter den entsprechenden Rubriken.

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