OECD-Mindeststeuer
Im Rahmen der OECD/G20-Mindestbesteuerung erhebt die Schweiz zum Ausgleich der Differenz zwischen dem effektiven Steuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15 % eine Ergänzungssteuer. Betroffen sind multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten jährlichen Umsatz von 750 Millionen Euro.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 beschlossen, die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese internationale Ergänzungssteuer erweitert die bereits per 2024 eingeführte schweizerische Ergänzungssteuer (QDMTT).
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