Direkt zum Inhalt springen

KOGE - Beiträge an private Haushalte

Beiträge an private Haushalte

Im neuen Pflege- und Betreuungsgesetz (ab 01.01.2023 in Kraft) ist vorgesehen, dass die KOGE für Massnahmen, die ein aktives und selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen, im Sinne einer unbürokratischen Soforthilfe subsidiär und unterstützend finanzielle Beiträge ausrichten kann. 

Beiträge können ausgerichtet werden, wenn

  • die pflege- oder betreuungsbedürftige Person ihren Wohnsitz im Kanton Glarus hat
  • die Person oder ihre Angehörigen glaubhaft machen, dass sie notwendige Massnahmen nicht selber finanzieren können und auch Beiträge Dritter nicht, beziehungsweise nur mit unverhältnismässigem Aufwand, erhältlich sind
  • es sich um ein gesundheitliches Thema handelt
  • es sich um Massnahmen handelt, die geeignet sind um pflegende und betreuende Bezugspersonen zu entlasten sowie einen Heimeintritt zu verzögern oder ganz zu vermeiden
  • bei der KOGE ein Beratungsgespräch für eine fachliche Einschätzung erfolgt ist

Es besteht kein generelles Anrecht auf eine finanzielle Unterstützung, die rechtlichen Vorgaben und finanziellen Mittel bilden den Rahmen des Möglichen.

Weitere Informationen finden Sie unter KOGE-Konzept_Beiträge-an-private-Haushalte [pdf, 466 KB]

Beiträge können mit einem Gesuch Gesuch KOGE-SuFin [docx, 47 KB] bei der KOGE beantragt werden.

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang