KOGE - Beiträge an private Haushalte
KOGE-SuFin - Beiträge an private Haushalte
Subsidiäre Finanzierung von Leistungen im Bereich Pflege, Betreuung und Gesundheit
Die Fachstelle Koordination Gesundheit (KOGE) kann gestützt auf Artikel 14 des Pflege- und Betreuungsgesetzes und Artikel 34 der Pflege- und Betreuungsverordnung subsidiär finanzielle Beiträge an pflege- und betreuungsbedürftige Personenleisten.
Beiträge können für Massnahmen ausgerichtet werden, die den Gesundheitszustand der pflege- und betreuungsbedürftigen Person stabilisieren oder verbessern, pflegende oder betreuende Bezugspersonen entlasten, einen Heimeintritt verzögern oder ganz vermeiden.
Voraussetzungen für eine Gesuchstellung:
- die von Krankheit betroffene Person ist im Kanton Glarus wohnhaft;
- die von Krankheit betroffene Person lebt Zuhause (keine stationäre Unterbringung in einer Langzeitpflegeinstitution);
- es handelt sich um eine aktuelle gesundheitliche Thematik;
- es liegt eine finanzielle Notlage vor;
- es wird ein Beratungsgespräch bei der Koordination Gesundheit wahrgenommen
Die KOGE kann dabei zur Klärung der sozialen Situation eine Sozialberatung empfehlen/beiziehen.
Gesuche können bei der Fachstelle KOGE - Koordination Gesundheit mit dem offiziellen Formular SuFin-Gesuchsformular [docx, 47 KB] oder über das Serviceportal https:/my.gl.ch eingereicht werden.
Die Entscheidung wird schriftlich begründet dem Gesuchstellenden mitgeteilt. Die KOGE entscheidet über die Formalitäten der Auszahlung.
Der Umfang der verfügbaren Geldbeträge wird durch den Landrat jährlich mit dem Budget festgesetzt. In der Regel sind die Beiträge auf maximal 3'000 Franken pro Fall und Jahr beschränkt. Es besteht kein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung, die rechtlichen Vorgaben und finanziellen Mittel bilden den Rahmen des Möglichen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.