Benutzung
Ausleihe
Für die Ausleihe benötigen Sie eine Bibliothekskarte. Für Kinder und Jugendliche ist die Ausleihe kostenlos. Von 18 bis 24 Jahren kostet die Jahresgebühr 25 Franken, ab 25 Jahren 50 Franken. Die Preise der weiteren Abonnemente (Schnupperabonnement, Partnerkarte, KulturLegi) entnehmen Sie bitte der untenstehenden Gebührenordnung.
Sie können sich vor Ort oder online unter Online-Katalog - Mein Konto einschreiben.
Mit einer gültigen Bibliothekskarte können Sie kostenlos bis zu 30 Medien gleichzeitig ausleihen. Die Leihdauer beträgt 4 Wochen, mit Ausnahme der DVDs (Leihfrist 1 Woche).
Benutzungsordnung
1. Zugang
Die Landesbibliothek Glarus ist offen für alle.
2. Bibliothekskarte
Für die Ausleihe benötigen Sie eine Bibliothekskarte. Die Einschreibung erfolgt gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises. Mit dem Unterzeichnen der Einschreibekarte bestätigen Sie, dass Sie die Benutzungsordnung anerkennen. Personen unter 16 Jahren benötigen die Unterschrift eines Elternteils bzw. der gesetzlichen Vertretung.
Die Bibliothekskarte ist persönlich und nicht übertragbar. Sie ist bei jeder Ausleihe vorzuweisen. Bitte melden Sie uns Namens- und Adressänderungen sowie den Verlust des Ausweises umgehend.
3. Ausleihe
Sie können maximal 30 Medien gleichzeitig ausleihen. Kinder und Jugendliche können nur Medien mit entsprechender Altersfreigabe ausleihen.
Die ausgeliehenen Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Ausleihdauer beträgt allgemein 4 Wochen, für DVDs 1 Woche. Eine dreimalige Verlängerung ist möglich, ausser bei entsprechend gekennzeichneten Medien oder wenn Reservationen vorliegen.
Bei Überschreiten der Ausleihfrist werden Gebühren erhoben. Diese Mahngebühren werden unabhängig von der Zustellung der Mahnschreiben geschuldet. Nach viermaliger erfolgloser Mahnung werden Ihnen die Kosten für den Medienersatz sowie eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Pro Bibliothekskarte sind 10 Reservationen von ausgeliehenen Medien sowie 10 Bestellungen von ausleihbaren Medien möglich. Sie haben 7 Tage Zeit, abholbereite Medien auszuleihen.
Für ältere oder wertvolle Werke sowie für Glaronensia kann die Nutzung eingeschränkt werden.
Für die Nutzung der Dibiost gelten spezielle Ausleihbedingungen, die auf der Internet-Seite www.dibiost.ch aufgeführt sind.
Fachbücher und Zeitschriftenartikel, die in der Landesbibliothek nicht vorhanden sind, können als Fernleihe aus anderen Bibliotheken der Schweiz oder dem Ausland bestellt werden.
4. Gebühren
Die Kosten für die Benutzung sind in der Gebührenordnung aufgeführt.
5. Internetnutzung
Sie können die Internetstationen gegen Abgabe der Bibliothekskarte oder eines amtlichen Ausweises nutzen. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die Nutzung täglich auf eine Stunde begrenzt.
6. Haftung
Überzeugen Sie sich bei der Ausleihe vom ordnungsgemässen Zustand und der Vollständigkeit der Medien. Melden Sie Schäden oder fehlende Teile dem Bibliothekspersonal.
Behandeln Sie ausgeliehene Medien sorgfältig. Beschädigte oder verlorene Medien werden in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden Bearbeitungsgebühren erhoben. Bitte reparieren Sie beschädigte Medien nicht selber.
Für Schäden im Zusammenhang mit den ausgeliehenen Medien lehnt die Landesbibliothek jede Haftung ab.
7. Ausschluss
Wer die Benutzungsordnung missachtet oder das Internet missbräuchlich nutzt, kann vorübergehend oder dauerhaft von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossen werden.
Wer sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek ungebührlich aufführt, kann von der Landesbibliothek weggewiesen oder mit einem Hausverbot belegt werden.
8. Schlussbestimmungen
Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt alle früheren.
Glarus, 03. Dezember 2024
Departement Bildung und Kultur
Gebührenordnung
| Abonnemente | mit KulturLegi | |
|---|---|---|
| Erwachsene (ab 25. Altersjahr) |
Fr. 50.00 |
Fr. 25.00 |
| Partnerkarte (2 Karten im gleichen Haushalt) |
Fr. 70.00 |
Fr. 35.00 |
| Junge Erwachsene (18. – 24. Altersjahr) |
Fr. 25.00 |
Fr. 10.00 |
| Kinder und Jugendliche (bis 17. Altersjahr) |
Kostenlos |
|
| Schnupperabonnement (gültig für 28 Tage) |
Fr. 10.00 |
|
| Institutionen | Fr. 50.00 |
| Dienstleistungen | |
|---|---|
| Reservation / Bestellung / Anschaffungswunsch |
Kostenlos |
| 1. Mahnung (2 Tage nach Ablauf der Leihfrist) |
Fr. 5.00 |
| 2. Mahnung (7 Tage nach der 1. Mahnung) |
+ Fr. 5.00 |
| 3. Mahnung (7 Tage nach der 2. Mahnung) |
+ Fr. 10.00 |
|
4. Mahnung (14 Tage nach der 3. Mahnung)
|
+ Fr. 15.00 |
|
Medienersatz Medien im 1. + 2. Jahr
|
Neupreis |
| Zusätzliche Bearbeitungsgebühr pro Medium |
Fr. 10.00 |
| Gebühr für Rechnungsstellung | Fr. 5.00 |
| Ersatzausweis |
Fr. 10.00 |
| Fernleihe Inland pro Band / pro 20 A4-Seiten |
Fr. 12.00 |
| Fernleihe Ausland |
Nach Aufwand |
| Fotokopien, Scans |
Gemäss Anschlag am Kopiergerät |
Diese Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt alle früheren.
Glarus, 03. Dezember 2024
Departement Bildung und Kultur