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Familienforschung / Genealogienwerk

Das Genealogienwerk von Johann Jakob Kubly-Müller

Das in der Schweiz einzigartige Werk wurde in 30jähriger Arbeit (1893 - 1923) geschaffen. Es umfasst insgesamt 36 grosse und kleine Bände sowie die Regesten zur älteren Glarner Genealogie, dazu ein alphabetisches Generalregister.

Bei einigen Familien reichen die Belege bis ins 14. Jahrhundert zurück. In vereinzelten Bänden klaffen jedoch Lücken, welche z.T. von Bränden oder Nachlässigkeiten beim Eintrag in die Kirchenbücher herrühren. Das Genealogienwerk enthält Daten von Personen mit historischen Glarner Familiennamen bis zum Jahr 2004.

Aus Erhaltungsgründen dürfen die Bände nicht fotokopiert werden. Die Daten müssen deshalb von Hand herausgeschrieben werden oder können mit der eigenen Kamera fotografiert werden.

Bewilligung zur Einsichtnahme ins Genealogiewerk

Das Genealogienwerk gehört zu den Beständen des Landesarchivs. Die Benutzung von Archivgut ist unentgeltlich. Für Personendaten gilt eine Schutzfrist von 10 Jahren nach dem Tod bzw. von 100 Jahren nach der Geburt.

Für die Einsicht in Daten von Personen, die jünger als 100 Jahre oder noch nicht 10 Jahre tot sind, ist eine Bewilligung des kantonalen Zivilstandsamtes E-Mail Marianna Weber erforderlich, wobei diese Bewilligung gebührenpflichtig ist. Alle anderen (älteren) Einträge können ohne Bewilligung eingesehen werden.

Sofern Hilfe bei der Einsichtnahme gewünscht wird, kann das Landesarchiv bei aufwändigen Hilfeleistungen den Aufwand in Rechnung stellen.

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