Navigieren im Kanton Glarus

my.gl.ch – Serviceportal des Kantons Glarus

Merkblatt Tonträger

Merkblatt für Beiträge an Tonträgerproduktionen [pdf, 21 KB] 

Beiträge an Tonträgerproduktionen können gesprochen werden. Tonträger können als physisches, digitales oder audiovisuelles Format produziert werden. Unterstützt werden  Erarbeitung eines Repertoires (Kreation), Produktion, Aufnahme, Vertrieb und Verbreitung (Promotion), z. B. als Video, auf Social Media, auf Konzerten oder einer Tournee. 

Ein Beitrag ist in der Regel an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Gesuchsteller sind Glarner Musikschaffende, im Kanton wohnhaft oder haben einen engen Bezug zum Kanton Glarus, oder das Aufnahmeprojekt hat einen evidenten inhaltlichen Bezug zum Kanton Glarus;  
  • Qualität und Professionalität sind gegeben: Leistungsausweis, Teamzusammensetzung, realistisches Budget;
  • Originalität, Eigenständigkeit: Relevanz für die aktuelle Kulturlandschaft, neue Vermittlungsformen;
  • Resonanz und Ausstrahlung: Wirkung beim Publikum, Medien, Fachwelt, mindestens regionale Ausstrahlung;
  • Dringlichkeit und Motivation: Warum das Projekt gerade jetzt wichtig ist
  • Das Projekt steht in tontechnischer wie musikalischer Hinsicht auf professionellem Niveau;
  • Reichweite / Verbreitung: Die Verbreitung der Aufnahmen ist ein Jahr nach der Veröffentlichung in einem Abschlussbericht nachzuweisen.

Nicht unterstützt werden:

  • Livemitschnitte, Produktionen von Kinder- und Jugendensembles, Produktionen im Rahmen von (Musik-)Schulen, Aus- und Weiterbildungen, liturgische/rituelle Inhalte, Aufnahmen im Zusammenhang mit Wettbewerben, Kongressen, Symposien oder Benefizveranstaltungen.

Die Bedingungen gelten kumulativ.

Einzureichen sind:

  • Angaben zu den massgeblich beteiligten Personen (Dokumentation der bisherigen Tätigkeit, Leistungsausweis)
  • Hörproben (wenn möglich) und umfassende Beschreibung des inhaltlichen Konzepts
  • Finanzierungsplan inkl. Offerten Tonstudio / Tontechniker, Verkaufsumsatz, Eigenleistung, weitere Drittmittel und Vertrieb.

Darüber hinaus gelten die Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen aus dem Kulturfonds des Kantons Glarus an Institutionen, Vereine und Einzelpersonen für kulturelle Veranstaltungen und Projekte.

Gültig ab: 1. April 2026

 

 

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang