Stipendiengesuch einreichen
Stipendiengesuche sind innerhalb von 3 Monaten nach Ausbildungs- bzw. Schuljahresbeginn einzureichen. Für verspätet eingereichte Gesuche werden Stipendien nur für die Zeit von der Einreichung bis zum Ende des Ausbildungsjahres ausgerichtet, wobei auf ganze Monate abgerundet wird. Zudem muss die beitragsberechtigte Zeit mindestens drei Monate betragen (Art. 4 Stipendienverordnung).
Über das Serviceportal des Kantons Glarus my.gl.ch können Sie Ihr Gesuch für Stipendien und Darlehen im Kanton Glarus vollständig erfassen und alle verlangten Unterlagen hochladen:
my.gl.ch → Bildung und Kultur → Gesuch für Stipendien und Darlehen einreichen
| Bitte beachten Sie: |
- Sie werden schrittweise durch die Erfassung des Gesuches geführt. Ihre Eingaben können jederzeit zwischengespeichert und unterbrochen werden. Bereits gemachte Angaben können nachträglich (vor Einreichung des Gesuches) abgeändert werden.
- Informationsfelder bieten Ihnen Hilfe bei Unklarheiten und beantworten Ihre Fragen während der Gesucherfassung.
- Achten Sie darauf, dass alle nötigen Unterlagen beigelegt sind (Checkliste Unterlagen). Sie erhalten von uns eine Mitteilung, falls Unterlagen fehlen. Die fehlenden Unterlagen können innert nützlicher Frist per E-Mail nachgereicht werden.
- Nach Beendigung der Erfassung können Sie das Gesuch per Knopfdruck elektronisch an die Stipendienstelle des Kantons Glarus übermitteln. Eine automatisch generierte E-Mail bestätigt Ihnen im Anschluss, dass das Gesuch erfolgreich eingereicht wurde. Sie finden zudem Ihr Gesuchsformular im Serviceportal my.gl.ch bei Ihren Dokumenten (Ordner-Symbol oben rechts neben Ihrem Profil-Namen).
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Weitere wichtige Informationen zum Eingabeverfahren eines Stipendiengesuches:
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- Stipendien sind für jedes Ausbildungsjahr neu zu beantragen und können weder rückwirkend noch im Voraus zugesprochen werden.
- Sind nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Gesuchseinreichung vorhanden, so ist das Stipendiengesuch trotzdem fristgerecht einzureichen und die fehlenden Unterlagen nachzuliefern.
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Ihre Pflichten als Gesuchstellerin/Gesuchsteller:
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- Sie sind verpflichtet, gegenüber der Stipendienstelle vollständige und wahre Angaben zu Ihrer Person, zur Ausbildung sowie zur finanziellen Situation (inkl. Eltern, Ehepartner usw.) zu machen und die verlangten Unterlagen einzureichen.
- Sie sind zudem verpflichtet, den Abbruch oder einen Unterbruch der Ausbildung unaufgefordert und unverzüglich zu melden.
→ Unwahre Angaben führen zu einer Rückforderung des Stipendiums.
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Falls es Ihnen nicht möglich ist, das Stipendiengesuch online über das Serviceportal my.gl.ch einzureichen, können Sie das Gesuchsformular im Online-Schalter herunterladen. Sie haben so die Möglichkeit, das Formular wie bisher von Hand oder im MS Word auszufüllen und es per Post oder E-Mail einzureichen. Eine persönliche Abgabe ist ebenfalls weiterhin möglich. Bitte beachten Sie, dass das Gesuch unterschrieben sein muss, wenn es nicht über das Serviceportal my.gl.ch eingereicht wird.