Stipendiengesuch einreichen
Stipendiengesuche sind innerhalb von 3 Monaten nach Ausbildungs- bzw. Schuljahresbeginn einzureichen. Für verspätet eingereichte Gesuche werden Stipendien nur für die Zeit von der Einreichung bis zum Ende des Ausbildungsjahres ausgerichtet, wobei auf ganze Monate abgerundet wird. Zudem muss die beitragsberechtigte Zeit mindestens drei Monate betragen (Art. 4 Stipendienverordnung). Gesuche für Darlehen können nach Ausbildungsbeginn und während der gesamten Ausbildungsdauer eingereicht werden.
Über das Serviceportal des Kantons Glarus my.gl.ch können Sie Ihr Gesuch für Stipendien und Darlehen im Kanton Glarus vollständig erfassen und alle verlangten Unterlagen hochladen:
my.gl.ch → Bildung und Kultur → Gesuch für Stipendien und Darlehen einreichen
| Bitte beachten Sie: |
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Weitere wichtige Informationen zum Eingabeverfahren eines Stipendiengesuches: |
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Ihre Pflichten als Gesuchstellerin/Gesuchsteller: |
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→ Unwahre Angaben führen zu einer Rückforderung des Stipendiums. |
Falls es Ihnen nicht möglich ist, das Stipendiengesuch online über das Serviceportal my.gl.ch einzureichen, können Sie das Gesuchsformular im Online-Schalter herunterladen. Sie haben so die Möglichkeit, das Formular wie bisher von Hand oder im MS Word auszufüllen und es per Post oder E-Mail einzureichen. Eine persönliche Abgabe ist ebenfalls weiterhin möglich. Bitte beachten Sie, dass das Gesuch unterschrieben sein muss, wenn es nicht über das Serviceportal my.gl.ch eingereicht wird.