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Z-BonusPass

Ab sofort können Mitarbeitende mit Wohnsitz innerhalb des ZVV den Z-BonusPass OSTWIND-ZVV beziehen. Die Mitarbeitenden profitieren beim Kauf dieses Jahresverbundabos von folgender Vergünstigung:

  • 20 Prozent gegenüber dem regulären Tarif zwischen Wohn- und Arbeitsort (die Berechnung erfolgt über den kürzesten Weg)
  • Erweiterung der Zonengültigkeit auf ALLE Zonen des Z-Pass Korridors OSTWIND-ZVV

Der Z-BonusPass ermöglicht geschäftliche als auch private Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen dem Glarnerland, Teilen des Ostwindgebietes sowie dem ganzen ZVV.

1. Voraussetzungen

Bezugsberechtigt sind Mitarbeitende von Staatskanzlei, Departementen und Gerichten (nicht aber von selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten), wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Wohnort (zumindest Wochenaufenthalt) innerhalb des ZVV. Wohnen Sie innerhalb der ZVV-Zonen 114, 116, 162 oder 180 haben Sie keinen Anspruch auf einen Z-BonusPass. Sie erhalten ein OSTWIND Firmenabo.
  • Beschäftigungsgrad mindestens 40 Prozent
  • Unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
  • Befristete Verträge mit Mindestlaufzeit von einem Jahr
  • Abogültigkeit frühestens ab erstem Arbeitstag
  • Laufzeit der Anstellung mindestens sechs Monate ab Zeitpunkt des Abo-Beginns

2. Abopreisberechnung

Bezugsberechtigte Mitarbeitende erhalten eine Ermässigung vom 20 Prozent auf den regulären Jahresabopreis, der sich anhand der Tarifzonen ihres Arbeitswegs berechnet.

Beispiel 1

Jahresabo, Erwachsene, 2. Klasse, Arbeitsweg 6 Zonen 2'115 Franken
./. Rabatt des Arbeitgebers (20 Prozent) -  442 Franken
Preis für Mitarbeitende Jahresabo ALLE Zonen OSTWIND-ZVV

1'673 Franken

Beispiel 2

Jahresabo, Erwachsene, 1. Klasse, Arbeitsweg 9 Zonen 4'698 Franken
./. Rabatt des Arbeitgebers (20 Prozent) -  982 Franken
Preis für Mitarbeitende Jahresabo ALLE Zonen OSTWIND-ZVV

3'716 Franken

Hier finden Sie die Abopreise des Z-BonusPass.

3. Spesen

Grundsätzlich gilt die Personalverordnung. Für die Kontrolle der mittels Spesen abgerechneten Fahrausweise ist die direkt vorgesetzte Person verantwortlich.

3.1. Dienstliche Fahrten im Z-Pass Korridor OSTWIND-ZVV

Mitarbeitende mit einem Z-BonusPass OSTWIND-ZVV können für dienstliche Fahrten im Abo Gültigkeitsgebiet grundsätzlich keine Billettkosten geltend machen. Ausgenommen sind die Kosten für einen allfälligen Klassenwechsel gemäss Art. 99, Abs. 3 Personalverordnung.

3.2. Dienstliche Fahrten ausserhalb des Z-Pass Korridors OSTWIND-ZVV

Mitarbeitende mit einem Z-BonusPass OSTWIND-ZVV können die Billettkosten ab dem letzten Halteort des benutzten Transportmittels innerhalb des Z-Pass Korridors OSTWIND-ZVV bis zum Reiseziel als Spesen geltend machen.

3.3. Dienstliche Fahrten ohne Z-BonusPass OSTWIND-ZVV

Die Spesenregelung der Personalverordnung gilt unverändert.

4. Anschlussbillette bei Fahrten über die Verbundsgrenzen hinaus

Erfolgt eine Fahrt über die Grenze des Z-Pass Korridors OSTWIND-ZVV hinaus, sind Anschlussfahrausweise ab oder nach dem letzten im Geltungsbereich des Verbundfahrausweises liegenden fahrplanmässigen Halteortes gemäss T651.30 Z-Pass zu lösen.

Beispiel A

Fahrt von Glarus nach Bern mit der S25 und IC Zürich-Bern ohne Halt.
Benötigtes Anschlussbillett: Zürich HB-Bern, da kein weiterer Halt im Verbundgebiet.

Beispiel B

Fahrt von Glarus nach Chur mit RegioExpress ab Ziegelbrücke.
Benötigtes Anschlussbillett: Ziegelbrücke-Chur, da kein weiterer Halt im Verbundgebiet.

5. Sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Folgen

5.1. Sozialversicherungen

Der Firmenbeitrag des Kantons Glarus an einen Z-BonusPass OSTWIND-ZVV beträgt pauschal 650 Franken. Der Beitrag ist sozialversicherungspflichtig.

5.2. Steuern Lohnausweis

Der Firmenbeitrag gemäss Ziff. 5.1 wird als Vergütung für den Arbeitsweg taxiert und ist somit Bestandteil des AHV-pflichtigen Lohns. Er wird im Lohnausweis unter der Ziff. 2.3 als Berufskostenentschädigung ausgewiesen.

Steuerlich abzugsfähige Berufskosten

Den Mitarbeitenden wird der Firmenbeitrag des Arbeitgebers als Einkommen aufgerechnet. Demzufolge kann in der Steuererklärung der volle Abopreis (Normalpreis) der Pendelstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort als Fahrkosten geltend gemacht werden.

6. Übergangsregelung

Mitarbeitende, die bereits einen Z-Pass Fahrausweis besitzen, können diesen nach Erhalt des Z-BonusPass OSTWIND-ZVV an jedem Bahnhof im Z-Pass Korridor OSTWIND-ZVV pro-rata erstatten lassen.

7. Auskünfte

Haben Sie tarifarische Fragen zum Z-BonusPass bezüglich den Nutzungsbedingungen, dem Verkauf, den akzeptierten Zahlungsmitteln, usw.?

Service Center BonusPass
bonuspass@sbb.ch
Tel. 0848 55 11 00 (CHF 0.08/Min.)

Haben Sie Fragen bezüglich den Ausgabebestimmungen Z-BonusPass des Kantons?

Fachstelle öffentlicher Verkehr
markus.josi@gl.ch
Tel. 055 646 64 27 

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise.

Jetzt bestellen und profitieren

Der Z-BonusPass kann ab sofort ab jedem beliebigen Datum für ein Jahr bestellt werden. 

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