OSTWIND Firmenabo
Ab sofort können Mitarbeitende mit Wohnsitz innerhalb des Tarifverbunds OSTWIND das OSTWIND Firmenabo beziehen. Die Mitarbeitenden profitieren beim Kauf dieses Jahresverbundabos von folgender Vergünstigung:
- 35 Prozent gegenüber dem regulären Tarif zwischen dem Wohn- und Arbeitsort ( die Berechnung erfolgt über den kürzesten Weg).
- Erweiterug der Zonengültigkeit auf ALLE Zonen und somit auf das ganze Verbundgebiet des Tarifverbunds OSTWIND (Kantone SG, TG, AI, AR, GL, SH, in der March SZ sowie das Fürstentum Liechtenstein).
Das OSTWIND Firmenabo ermöglicht geschäftliche als auch private Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durch die ganze Ostschweiz.
1. Voraussetzungen
Bezugsberechtigt sind Mitarbeitende von Staatskanzlei, Departementen und Gerichten (nicht aber von selbständigen öffentlichen-rechtlichen Anstalten), wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Wohnort (zumindest Wochenaufenthalt) in den Kantonen SG, TG, AI, AR, GL, SH, in der March SZ oder im Fürstentum Liechtenstein
- Beschäftigungsgrad mindestens 40 Prozent
- Unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Befristete Verträge mit Mindestlaufzeit von einem Jahr
- Abogültigkeit frühestens ab erstem Arbeitstag
- Laufzeit der Anstellung mindestens sechs Monate ab Zeitpunkt des Abo-Beginns
2. Abopreisberechnung
Bezugsberechtigte Mitarbeitende erhalten eine Ermässigung von 35 Prozent auf dem regulären Jahresabopreis der sich anhand der Tarifzonen ihres Arbeitsweges berechnet.
Beispiel 1
| Jahresabo, Erwachsene, 2. Klasse, Arbeitsweg 3 Zonen | 1'008 Franken |
| ./. Rabatt des Arbeitgebers (35 Prozent) | - 353 Franken |
| Preis für Mitarbeitende Jahresabo ALLE Zonen |
655 Franken |
Beispiel 2
| Jahresabo, Erwachsene, 1. Klasse, Arbeitsweg 5 Zonen | 2'862 Franken |
| ./. Rabatt des Arbeitsgebers (35 Prozent) | -1'002 Franken |
| Preis für Mitarbeitende Jahresabo ALLE Zonen |
1'860 Franken |
3. Spesen
Grundsätzlich gilt die Personalverordnung. Für die Kontrolle der mittels Spesen abgerechneten Fahrausweise ist die direkt vorgesetzte Person verantwortlich.
3.1. Dienstliche Fahrten im OSTWIND-Gebiet
Mitarbeitende mit einem OSTWIND Firmenabo können für dienstliche Fahrten im OSTWIND Verbundgebiet (in den Kantonen SG, TG, AI, AR, GL, SH, in der March SZ sowie im Fürstentum Liechtenstein) grundsätzlich keine Billettkosten geltend machen. Ausgenommen sind die Kosten für einen allfälligen Klassenwechsel gemäss Art. 99, Abs. 3 Personalverordnung.
3.2. Dienstliche Fahrten ausserhalb des OSTWIND-Gebietes
Mitarbeitende mit einem OSTWIND Firmenabo können die Billettkosten ab dem letzten Halteort des benutzten Transportmittels innerhalb des OSTWIND-Verbundgebietes bis zum Reiseziel als Spesen geltend machen.
3.3 Dienstliche Fahrten ohne OSTWIND Firmenabo
Die Spesenregelung der Personalverordnung gilt unverändert.
4. Anschlussbillette bei Fahrten über die Verbundsgrenze hinaus
Erfolgt eine Fahrt über die Grenze des OSTWIND-Verbundgebietes hinaus, sind Anschlussfahrausweise ab oder nach dem letzten im Geltungsbereich des Verbundfahrausweises liegenden fahrplanmässigen Halteortes zu lösen.
Beispiel A
Fahrt von Glarus nach Zürich HB mit der S25.
Benötigtes Anschlussbillett: Lachen-Zürich HB, da kein weiterer Halt im Verbundgebiet.
Beispiel B
Fahrt von Glarus nach Uster mit der S6/S5 über Uznach-Rapperswil
Benötigtes Anschlussbillett: Jona-Uster, da kein weiterer Halt im Verbundgebiet.
Beispiel C
Fahrt von Glarus nach Chur mit RegioExpress ab Ziegelbrücke.
Benötigtes Anschlussbillett: Bad Ragaz-Chur, da kein weiterer Halt im Verbundgebiet.
5. Sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Folgen
5.1. Beiträge Kanton Glarus
Der Firmenbeitrag des Kantons Glarus an ein OSTWIND Firmenabo beträgt:
| Erwachsene 1. Klasse | 1'110 Franken* |
| Erwachsene 2. Klasse | 500 Franken |
| Junioren (bis 25 Jahre) 2.Klasse | 410 Franken |
*Ist eine Person gemäss Art. 99, Abs. 3 Personalverordnung nicht bezugsberechtigt für Fahrausweise 1. Klasse, übernimmt der Kanton nur den Beitrag eines Abos 2. Klasse im Wert von 500 Franken. Die Differenz geht zu Lasten des Bestellers.
Diese Beiträge sind sozialversicherungspflichtig.
5.2. Steuern Lohnausweis
Der Firmenbeitrag gemäss Ziff. 5.1 wird als Vergütung für den Arbeitsweg taxiert und ist somit Bestandteil des AHV-pflichtigen Lohns. Er wird im Lohnausweis unter der Ziff. 2.3 als Berufskostenentschädigung ausgewiesen.
Steuerlich abzugsfähige Berufskosten
Den Mitarbeitenden wird der Firmenbeitrag des Arbeitgebers als Einkommen aufgerechnet. Demzufolge kann in der Steuererklärung der volle Abopreis (Normalpreis) der Pendelstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort als Fahrkosten geltend gemacht werden.
6. Übergangsregelung
Mitarbeitende, die bereits einen OSTWIND-Fahrausweis besitzen, können diesen nach Erhalt des OSTWIND Firmenabos an jedem Bahnhof im OSTWIND-Gebiet pro-rata erstatten lassen.
7. Auskünfte
Haben Sie tarifarische Fragen zum Z-BonusPass bezüglich den Nutzungsbedingungen, dem Verkauf, den akzeptierten Zahlungsmitteln, usw.?
Tarifverbund OSTWIND
info@ostwind.ch
Tel. 071 226 88 99
Haben Sie Fragen bezüglich den Ausgabebestimmungen OSTWIND Firmenabo des Kantons?
Fachstelle öffentlicher Verkehr
markus.josi@gl.ch
Tel. 055 646 64 27
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise.
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Das OSTWIND Firmenabo kann ab sofort ab jedem beliebigen Datum für ein Jahr bestellt werden.