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Beschwerdewesen

Das Beschwerdewesen ist zuständig für die Instruktion von Beschwerdeverfahren sowie die Ausarbeitung von Beschwerdeentscheiden, welche dem Departementsvorsteher zum Beschluss unterbreitet werden. Im verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren überprüft das Beschwerdewesen die angefochtenen Entscheide auf die Übereinstimmung mit der einschlägigen Gesetzgebung. Das Beschwerdewesen überprüft insbesondere Baubewilligungsentscheide der drei Glarner Gemeinden sowie Beschwerden gegen Verfügungen von kantonalen Fachabteilungen im Aufgabenbereich des Departements Bau und Umwelt. Die Entscheide des Departements Bau und Umwelt sind mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht Glarus anfechtbar.

Die Mitarbeitenden des Beschwerdewesens erteilen keine Rechtsauskünfte.

Kontaktdaten:

E-Mail Rechtsdienst DBU
055 646 64 40

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